Die Länder NRW, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben jetzt in einem Beschluss schwerwiegende Befugnisse für Polizeibeamte geschaffen. Dabei ist das Land Mecklenburg-Vorpommern besonders betroffen.

In Deutschland wird zurzeit über die Spähprogramme des britischen und US-amerikanischen Geheimdienstes heftig diskutiert. Aber auch der Kontrollstaat Deutschland soll erweitert werden. So wurde in der vergangenen Woche ein entsprechender Gesetzesentwurf in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet, sodass der Polizeizugriff auf hochsensible Daten noch ausgeweitet wird. Dabei geht es hier um das Gesetz für Sicherheit und Ordnung zur Regelung der Bestandsdatenauskunft sowie das Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes.

Mit der Gesetzesverabschiedung darf nun jeder Polizist in Mecklenburg-Vorpommern persönliche Daten abfragen. Hierzu gehören auch zum Beispiel Passwörter für E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste. Ebenso gehören auch Zugangscodes für PIN- und PUK-Nummern dazu. Dabei muss für diese Abfragen noch nicht einmal eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Grüne und Linke stimmten entsprechend gegen dieses Gesetz, was erfolglos blieb laut einer Mitteilung des Landtags.

Erst im Mai diesen Jahres wurde der Regierungsentwurf zu der Reform der Bestandsdatenauskunft vom Bundestag verabschiedet. Hier wird geregelt, wann die Bundesbehörden auf die Daten von Anschlussinhabern bei Telekommunikationsanbietern zugreifen dürfen. Darüber hinaus wurde im Mai auch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom Bundesrat gebilligt.

Nordrhein-Westfalen verlängert Befugnis zur Videoüberwachung

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen war ebenfalls vergangene Woche nicht untätig und verlängerte die bereits auslaufende Befugnis zur Videoüberwachung an gefährlichen Orten. Dabei wurde diese Befugnis um fünf Jahre verlängert. Innenminister Ralf Jäger teilte hierzu mit, dass die Polizei wirksame Instrumente brauche, um die Gefahren für Leben und Freiheit der Menschen abzuwehren.

Demzufolge enthalte der Gesetzentwurf definierte Eingriffsbefugnisse, wie zum Beispiel zur Abfrage aktueller Daten bei entsprechenden Telekommunikationsanbietern sowie dem Einsetzen von IMSI-Catchern. Diese sind technische Hilfsmittel, um die Standorte von Mobiltelefonen ermitteln zu können. So betonte Jäger, dass das Herausfinden des Inhabers eines Internetanschlusses oder auch die Handyortung unverzichtbare Instrumente für die polizeiliche Arbeit wären. Des Weiteren erklärte Jäger, dass die betreffende Person nach einer Ermittlung entsprechend informiert werde.

Mit den bisherigen Staatskontrollfähigkeiten ist man auf der Bundesebene noch immer nicht vollkommen zufrieden. So plant die CDU bei einem Wahlsieg, die Bürgerüberwachung noch zu verstärken und auszuweiten. Darüber hinaus sollen nochmals 30 Millionen Euro an den BND fließen, um mit dem britischen Geheimdienst mithalten zu können.

Quelle: deutsche-wirtschafts-nachrichten.de


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