Zum Jahr 2012 wurden in Thüringen neue Unterhaltsregelungen vom Oberlandesgericht in Jena in Form von Leitlinien bekannt gegeben. Diese sind auch für das Jahr 2013 gültig.
In den Leitlinien verankert ist unter anderem der Punkt, wie viel Einkommen dem Unterhaltspflichtigen mindestens zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhalts bleiben muss. Dafür gelten bestimmte Untergrenzen. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Lebensunterhaltsgrenzen in Thüringen 2012/2013 bei ehelichen Kindern
Je nach Sachlage kann durchaus auch anders entschieden werden. Beispielsweise ist dies häufig bei unehelichen Kindern oder bei Kindern ohne Eltern der Fall, wenn die Großeltern unterhaltspflichtig werden. Aber auch bei Familienvätern mit einem geringen Einkommen und mehreren unterhaltspflichtigen Kindern kann abweichend durch das OLG entschieden werden.
Folgende Sonderfälle sind somit beispielsweise möglich:
Quelle: thueringer-allgemeine.de