Das World Wide Web scheint fast grenzenlos zu sein: Bilder, Videos, Musik, Fachartikel, Filme und vieles mehr kann im Internet recherchiert und angesehen werden. Solange es nur angesehen oder gelesen wird, ist alles in Ordnung. Ärger entsteht erst dann, wenn Material ohne Einverständnis des Urhebers heruntergeladen, kopiert und verwendet wird.
In solchen Fällen erhält der Beklagte meist Post von einem Rechtsanwalt, der ihn auf Schadensersatz verklagt. Zudem soll der Beklagte zumeist eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die den Beklagten die Pflicht aufbürdet, nichts mehr ohne ein Einverständnis herunterzuladen oder zu kopieren.
Besonders kritisch wird es bei Tauschbörsen. Hier sollte Vorsicht walten gelassen werden. Hat man Filme, Bilder, Computerspiele, Musik usw. nicht ordnungsgemäß erworben, sondern einfach ohne ein Einverständnis kopiert, heruntergeladen und in der Tauschbörse als sogenanntes Filesharing, also zum Teilen, angeboten, so kann es sehr teuer werden.
Ebenso ist es nicht erlaubt ohne das Einverständnis des Urhebers Fotos und Stadtplanausschnitte auf die eigene Homepage zu posten. Dies kann bis zu 1.000 Euro teuer werden.
Das Gleiche gilt auch für Social Media Plattformen wie Facebook. Hier sollten Verbraucher mit Posten von Bildern, Videos und dergleichen ebenso vorsichtig sein, besonders dann, wenn die Pinnwand für die Öffentlichkeit zugängig ist.
So umgehen Sie eine Abmahnung:
· Laden Sie keine Materialien ohne Einverständnis des Urhebers herunter, es sei denn es wird auf der Homepage angeboten
· Machen Sie heruntergeladenes Material nicht für Dritte zugänglich, es sei denn, es wurde ein Lizenzvertrag oder dergleichen mit dem Urheber geschlossen
· Meiden Sie Tauschbörsen, denn viele Filme, Musikstücke und Bilder sind nicht gemeinfrei
· Schließen Sie unbedingt einen Lizenzvertrag, wenn Sie einen Ausschnitt eines Stadtplans veröffentlichen möchten
· Bei einer Abmahnung nicht den Mut verlieren, sondern lassen Sie sich von einen Rechtsanwalt beraten