Ab 15. Januar 2021 gelten bei Online-Einkäufen mit Kreditkarte strengere Sicherheitsbestimmungen. Zusätzlich zu den Kartendaten werden künftig eine TAN oder ein Passwort abgefragt. Dies soll für mehr Sicherheit gegen Kriminelle dienen.
Wie wird das Online-Bezahlen mit einer Kreditkarte ab 2021 funktionieren?
Die Umstellung auf das neue Bezahlsystem wird in drei Stufen erfolgen:
Schritt 1: Zahlungen ab 250 Euro, die mit einer Kreditkarte getätigt werden, müssen ab 15. Januar 2021 durch zwei voneinander unabhängige Faktoren bestätigt werden. Dazu gehören der Karteninhaber, die Kartennummer, die dreistellige CVC2-Nummer sowie zusätzlich ein Passwort oder eine TAN.
Schritt 2: Am 15.02.2021 wird die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" ab 150 Euro gelten.
Schritt 3: Ab 15.03.2021 gilt das Verfahren dann bereits ab 0,01 Euro.
Was gibt es zu beachten?
Um künftig mit der Kreditkarte online zahlen zu können, müssen Kunden prüfen, ob ihre Kreditkarte für die Zwei-Faktor-Authentifizierung freigeschaltet ist. Diese Information ist in der Regel im Online-Banking unter dem Reiter "Sicherheit", "Kreditkarte" oder "Service" hinterlegt. Um das Zwei-Wege-Authentifizierungsverfahren zu aktivieren, wird im Regelfall eine App benötigt, die von der Hausbank zur Verfügung gestellt wird. Die Kreditkarte wird über die App für das TAN-Verfahren aktiviert und erfasst.
Welche Apps sind für gewöhnlich im Einsatz?
Jede Bank bedient sich einer eigenen App. Die Sparkasse greift auf die S-ID Check-App zurück, die Commerzbank und Norisbank auf das Push-TAN-Verfahren und die DKB auf die DKB TAN2GO-App. Die Deutsche Bank und die ING Diba nutzen hingegen andere Verfahren wie das PhotoTan-Verfahren und ähnliches, andere Anbieter TAN-Generatoren. Viele Kunden greifen jedoch auch auf das SMS-TAN-Verfahren zurück, was jedoch kostspielig sein kann. Bei diesem Verfahren sendet die Bank einen Code per SMS, der dann beim Online-Banking eingegeben werden muss. Einige Institute lassen sich diese SMS bezahlen. Die Preisspanne liegt aktuell zwischen 9 und 19 Cent. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Bank ein kostenfreies Verfahren anbieten muss. Daher ist es für Kunden ratsam, sich nach kostenfreien TAN-Verfahren zu erkundigen.
Viele Kreditkarten sind bereits seit 2019 aktiviert
Wegen der EU-Regel "Payment Service Directive"/PSD2 haben viele Banken bereits eine Zwei-Wege-Authentifizierung seit dem 14. September 2019 aktiviert. Allerdings haben viele Händler die Regel nicht umsetzen können, weshalb viele Daten veraltet und somit ungültig sein könnten. Experten warnen, denn in der Zwischenzeit könnten viele Verbraucher ihre Registrierung vergessen und somit die Mobilfunknummer gewechselt oder das Passwort verlegt haben. Daher sollten Kunden nun prüfen, ob ihre Daten, die bei der Bank hinterlegt sind, insbesondere die Mobilfunknummer und das SMS- oder App-Verfahren, noch gültig sind. Nur so lassen sich größere Probleme vermeiden.