Durch die Ausbreitung des Coronavirus sind viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige in ihrer Existenz bedroht. Die Bundesregierung will dafür ein 40 Milliarden Euro großes Hilfspaket für Kleinunternehmer schüren, um eine Pleitewelle zu verhindern. Zudem bieten bereits viele Bundesländer Zuschüsse für Kleinunternehmer und Selbstständige an, um diese finanziell unter die Arme zu greifen. Welche Hilfsprogramme es gibt, erfahren Sie nachfolgend.

Corona-Hilfe für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige der Bundesregierung

Art der Maßnahme: Die Corona-Hilfe der Bundesregierung wurde mit einer Gesamthöhe von 156 Milliarden Euro beschlossen. 10 Milliarden Euro sollen als direkte Transferleistungen ausgegeben werden. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Die übrigen 30 Milliarden Euro werden als Darlehen verwendet. Eine Prüfung der Bedürftigkeit folgt erst im Nachhinein. Die Anträge werden ohne Prüfung sofort bewilligt. Zudem startet das KfW-Sonderprogramm 2020. Anträge sind sofort möglich.

Zuständigkeit: Bundesfinanzministerium

Höhe der Hilfe:

  • 15.000 Euro für 3 Monate

Wie beantragbar?: Die Corona-Hilfe der Bundesregierung wurde eben beschlossen. Weitere Informationen in Kürze.


Steuerleichterungen für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige

Art der Maßnahme: Steuererleichterung im Rahmen der zinslosen Stundung oder Herabsetzung der Vorauszahlungen.

Zuständigkeit: Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes - Finanzamt Suche

Wie beantragbar?: Durch Antragstellung - Antrag auf Steuererleichterung - Kostenlose Briefvorlage


Corona-Hilfen der Bundesländer

Corona-Hilfe Bayern

Art der Maßnahme: Freiberufler und Kleinunternehmer erhalten je nach Anzahl der Erwerbstätigen eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro von der Bayerischen Staatsregierung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Zuständigkeit: Bayerische Staatsregierung

Höhe der Hilfe:

  • 5.000 Euro bis zu 5 Mitarbeitern
  • 7.500 Euro bis zu 10 Mitarbeitern
  • 15.000 Euro bis zu 50 Mitarbeitern
  • 30.000 Euro bis zu 250 Mitarbeitern

Wie beantragbar?: Ausfüllen des Förderantrags und postalisch oder per E-Mail an die entsprechende Behörde einsenden. Eine Auszahlung der Finanzhilfe soll zügig gestaltet werden.


Corona-Hilfe Hamburg

Art der Maßnahme: direkte Zuschüsse an Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe in Form der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

Höhe der Hilfe:

  • 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
  • 5.000 Euro bis zu 9 Mitarbeitern
  • 10.000 Euro ab 10 bis zu 50 Mitarbeitern
  • 25.000 Euro ab 51 bis zu 250 Mitarbeitern

Wie beantragbar?: durch Antragstellung ab dem 23.03.2020


Corona-Hilfe Nordrhein-Westfalen

Art der Maßnahme 1: Corona-Hilfe für freischaffende Künstler

Höhe der Hilfe: bis zu 2.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen

Wie beantragbar?: beim entsprechenden Bezirk

Art der Maßnahme 2: NRW-Soforthilfe 2020: Zuschuss für den Mittelstand bis 50 Mitarbeitern

Höhe der Hilfe:

  • 9.000 Euro für Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern und Solo-Selbstständige
  • 15.000 Euro bis zu 10 Mitarbeitern
  • 25.000 Euro bis zu 50 Mitarbeitern

Wie beantragbar?: per Antrag beim Finanzministerium


Corona-Hilfe Schleswig-Holstein

Art der Maßnahme 1: als direkter Zuschuss

Höhe der Hilfe:

  • 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
  • 5.000 Euro bis zu 5 Mitarbeitern
  • 10.000 Euro bis zu 10 Mitarbeitern

Wie beantragbar?: durch Antragstellung ab dem 23.03.

Art der Maßnahme 2: als Kredit eines Mittelstandsfonds in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro

Höhe der Hilfe:

  • 15.000 - 50.000 Euro Kredit mit 2 Jahren Tilgungs- und 5 Jahren Zinsfreiheit
  • 50.000 - 250.000 Euro Kredit bis zu 5 Jahren Tilgungsfreiheit

Wie beantragbar?: durch Antragstellung ab dem 23.03.


Corona-Hilfe Sachsen

Art der Maßnahme: als Sofort-Hilfe-Kredit für Kleinstunternehmer

Höhe der Hilfe:

  • bis zu 50.000 Euro, in Einzelfällen auch bis zu 100.000 Euro
  • bis zu 10 Jahre sind zinslos, Tilgungsfreiheit für die ersten 3 Jahre

Voraussetzungen:

  • der jährliche Umsatz darf nicht höher als 1 Million Euro sein
  • 2019 muss sich als stabiles wirtschaftliches Jahr erwiesen haben
  • es muss ein Rückgang des Umsatzes um mindestens 20 % darstellen

Wie beantragbar?: durch Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)


Corona-Hilfe Thüringen

Art der Maßnahme: als Zuschuss für Einzelunternehmer und kleine Unternehmen

Höhe der Hilfe:

  • bis zu 30.000 Euro für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern

Wie beantragbar?: durch Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ab dem 23.03.


KfW-Corona-Hilfe

Art der Maßnahme: als Kredit für Unternehmen, die a) bis 5 Jahre Bestand und b) für Unternehmen ab 5 Jahre Bestand

Wie beantragbar?: durch Antragstellung bei der KfW ab dem 23.03.


Darlehen für Selbstständige und Freiberufler in der Corona-Krise

Art der Maßnahme: Kredit für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Höhe der Hilfe: bis zu 100.000 Euro für kleine Unternehmen mit schneller Auszahlung

Wie beantragbar?: durch Antragstellung ab sofort

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