Das Coronavirus ist nun in Deutschland angekommen und breitet sich aus. Besonders tückisch ist die Lage in Schulen und Kitas, wo viele Kinder, Schüler und Pädagogen zusammentreffen. Um eine Ausbreitung zu verhindern, haben die Kultusministerien einige Regelungen erlassen, die insbesondere für Schulen und Kitas gelten.

Aktuelle Ausbreitung des Coronavirus: Fallzahlen in der Übersicht

Derzeit am meisten vom Coronavirus betroffen sind Nordrhein-Westfalen mit 484 Fällen, Bayern 366 Fällen und Baden-Württemberg mit 277 Fällen (Quelle: RKI vom 11.03.2020, 18:10 Uhr). Insgesamt sind laut Robert-Koch-Institut in Deutschland 1.567 Fälle registriert, davon verliefen 3 tödlich.

Die Lage in der gesamten Welt sieht nicht besser aus. So sind in China derzeit 80.980, in Italien 12.462, im Iran 9.000, in der Republik Korea 7.869, in Frankreich 2.269 und in Spanien 2.140 Fälle bekannt. Die WHO beziffert die aktuellen Coronavirus-Infizierten in Deutschland auf 1.567 Fälle.

Coronavirus Weltweit

                                                            Quelle: WHO; aktuelle Fallzahlen weiltweit

Welche Regelungen gibt es für Lehrer, Erzieher und Eltern von den Kultusministerien?

  • Kinder und Erwachsene, die nicht im Risikogebiet waren und auch keinen Kontakt zu anderen Personen hatten, können am Schulunterricht und auch Schwimmunterricht teilnehmen sowie in die Kita geschickt werden.
  • Personen, einschließlich Kinder, die innerhalb der letzten Tage Kontakt zu infizierten Personen hatten oder in einem der Risikogebiete waren, bleiben nach den Bestimmungen des Kultusministeriums vorläufig zuhause, auch wenn sie keine Symptome zeigen.
  • Personen, die bereits Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen und Gliederschmerzen zeigen, bleiben zuhause und verständigen den zuständigen Hausarzt oder den kassenärztlichen Notdienst unter 116117 und vermeiden sämtliche Kontakte zu anderen Menschen.
  • Personen, die aus einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage zurückgekehrt sind, verständigen umgehend das zuständige Gesundheitsamt, auch wenn sie keine Symptome zeigen.

Freigestellte Lehrer und Erzieher erhalten weiterhin ihr Gehalt

Sollten Lehrer, Erzieher und sonstige Pädagogen aus Verdacht einer Ansteckung vom entsprechenden Land freigestellt werden, so erhalten sie weiterhin für die Zeit der Freistellung ihren Lohn. Dies betrifft insbesondere Lehrer und Erzieher, die im TVöD oder im TV-L im öffentlichen Dienst angestellt sind.

Schulanmeldungen können nachgeholt werden

Eltern, die ihre Kinder für die Schule anmelden möchten, können dies ohne Weiteres tun, sofern sie nicht unter Quarantäne stehen. Sollten sie zuhause bleiben müssen, so können sie telefonisch den Anmeldetermin für ihr Kind nach hinten verschieben. Dazu ist es notwendig, dass sich Eltern telefonisch mit der entsprechenden Schule in Verbindung setzen. Sollte eine Schule geschlossen sein, so kann eine Anmeldung via E-Mail oder auch mündlich via Telefon erfolgen.

Was gilt für schwangere Lehrkräfte und Erzieherinnen?

Für schwangere Lehrerinnen und Erzieherinnen gelten die Regelungen des entsprechenden Kultusministeriums. Bisher ist nicht bekannt, ob bei schwangeren Frauen die Infektion schwerer verlaufen kann. Daher ist es wichtig, auf eine ausreichende Hygiene zu achten. Zudem bestehen für schwangere Frauen bestimmte Mutterschutzbestimmungen, die im Mutterschutzgesetz MuSchG verankert sind.

Ähnliche Themen

Robert-Koch-Institut: Alle Infos zum Coronavirus

Coronavirus - Welche Regeln gelten am Arbeitsplatz?