Der öffentliche Dienst (TVöD, TV-L, Bund und Beamte) konnte bis vor etlichen Jahren 35 Cent pro gefahrenen Kilometer steuerfrei vom Finanzamt erstatten lassen. Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes im Privatsektor dagegen nur 30 Cent

Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen Ungleichbehandlung

Eine eingereichte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richtete sich gegen die ungleiche Berechnung zwischen dem öffentlichen Dienst und dem Privatsektor.

Der Bund der Steuerzahler riet damals, die für den öffentlichen Dienst bis dato geltenden 35 Cent in das vorgesehene Feld der Einkommenssteuererklärung einzutragen. Denn sollte das Gericht sich zugunsten der Arbeitnehmer entscheiden, so würden diese mehr Geld zurückbekommen, jedoch nur dann, wenn diese vorab einen Einspruch eingelegt haben.

Erstattung der Fahrtkosten 2023

Im Jahr 2023 gelten folgende Kosten laut § 5 Abs. 1, 2 BRKG als erstattungsfähig:

  • 20 Cent pro gefahrenen Kilometer bei Nichtvorliegen eines dienstlichen Interesses an der Nutzung des eigenen Fahrzeugs
  • 30 Cent pro gefahrenen Kilometer bei Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesses an der Nutzung des eigenes Fahrzeugs

Quelle: wirtschaft.t-online.de