Das endgültige Aus des elektronischen Entgeltverfahrens ELENA scheint in greifbare Nähe. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di teilte mit, dass die Bundesregierung die Speicherung von Personendaten in Form von ELENA wohl beenden wird: "Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz.
Endlich hat sich die Bundesregierung entschlossen, doch keine massenweise Vorratsdatenspeicherung zu Lasten der Beschäftigten zu organisieren und die tiefgreifenden Eingriffe in die Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beenden", wie der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg mitteilte. Zwar werden bei der Entscheidung datenschutzrechtliche Gründe seitens der Regierung eingeräumt, jedoch wird aus Fachkreisen vermutet, dass hohe Kosten für den bürokratischen Aufwand und den Verwaltungsabläufen eher hinter der Entscheidung der Regierung stecken.
Die Dienstleistungsgewerkschaft hat angekündigt, darauf zu achten, ob die schon gespeicherten Daten durch das ELENA Verfahren auch tatsächlich gelöscht werden. Zudem forderte die Gewerkschaft die Bundesregierung auf, das sich derzeit in Arbeit befindliche Beschäftigungsdatenschutzgesetz ebenfalls aufzugeben.
Kritische Sichtweise des BdSt über ELENA-Verfahren
Wirklich Bürokratieabbau?
Sind wir bald alle "gläserne Bürger"?
BdSt fordert eine Aussetzung von ELENA
Wofür steht die Bezeichnung ELENA?
Welche Daten werden an die Bundesregierung übermitteln?
Video: ELENA Verfahren
Quelle: youtube.com