Im Jahr 2011 stehen zahlreiche Neuerungen auf dem Plan. Wir haben für Sie die wichtigsten Veränderungen, angefangen von Steuern über Rente und Krankenkasse bis hin zu Zigarettenkonsum, Reise und Verkehr, zusammengestellt.

Steuer 2011

Personen, die von zu Hause aus arbeiten, können ab 2011 das heimische Arbeitszimmer jährlich bis zu 1250 Euro steuerlich geltend machen. Dies lohnt besonders für Lehrer, da diese gewöhnlich kein Arbeitszimmer am Arbeitsplatz bereitgestellt bekommen.
Für gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ändert sich die steuerliche Regelung für Erbschaften und Schenkungen in sofern, dass diese Ehepaaren gleichgestellt werden.

 

Elterngeld:

Ab 01. Januar 2011 sollen nur noch 65 von bisher 67 Prozent des vorangegangenen Nettogehaltes für das Elterngeld berechnet werden. Dies gilt für Eltern, die über der monatlichen Einkommensgrenze von 1240 Euro liegen.
Elterngeld für Eltern, die einen Verdienst über 250.000 Euro pro Jahr aufweisen, entfällt vollkommen.
Hingegen konstant bleiben die festgelegten Grenzen von monatlich 300 bis 1.800 Euro für die Auszahlung des Elterngeldes.

Wohngeld:

Wohngeldempfänger müssen künftig auf den Heizkostenzuschuss bis zu 49 Euro verzichten, da dieser komplett wegfällt.

Rente 2011

Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben künftig keinen Anspruch mehr auf die monatliche Einzahlung der Rentenbeiträge von 2,09 Euro seitens des Bundes. Um trotzdem für das Alter vorsorgen zu können, sollten Arbeitslosengeld-II-Empfänger sich über mögliche staatliche Renten wie beispielsweise die Riester-Rente, informieren.

Krankenkasse 2011

Arbeitnehmer müssen künftig 0,3 Prozent mehr Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Der Arbeitnehmeranteil steigt somit von 7,9 auf 8,2 Prozent. Insgesamt wird jedoch ein Gesamtbetrag von 14,9 auf 15,5 Prozent erzielt. Zusatzbeiträge können künftig seitens der Krankenkassen ohne Beachtung einer Obergrenze erhoben werden. Bisher galt eine Obergrenze von monatlich 37,50 Euro.
Ebenso erhöht wird der Anteil zur Arbeitslosenversicherung. Dieser steigt von 2,8 auf 3 Prozent. Die Anhebung von 0,2 Prozentpunkten wird zu je gleichen Teilen auf Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber übertragen. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils 0,1 Prozent. Somit ergibt sich mit Einberechnung der erhöhten Krankenversicherungsbeiträgen eine Gesamtbelastung von 0,4 Prozent mehr für Arbeitnehmer für das Jahr 2011.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 3.750 Euro brutto pro Monat wird auf 3.712,50 Euro monatlich abgesenkt. Personen, die mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen, zahlen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das Einkommen, welches über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung soll vereinfacht werden. Derzeit musste eine Frist von drei Jahren eingehalten werden, in der ein jährliches Einkommen über 49.500 Euro vorgewiesen werden musste. Künftig soll diese Regelung nur noch für ein Jahr gelten.

Strom 2011

Die Strompreise werden sich für das Jahr 2011 bis zu 14,4 Prozent erhöhen. Grund für die Anhebung ist die Steigerung der Ökostrom-Umlage von derzeit 1,5 Cent auf 3,5 Cent.

Arbeit 2011

Die Lohnsteuerkarte gilt auch noch für das Jahr 2011. Danach wird es vollkommen vom elektronischen Verfahren abgelöst.
Die Beschränkungen für osteuropäische Arbeiter, die in Deutschland arbeiten möchten, werden zum 01. Mai 2011 mit der EU Dienstleistungsfreiheit aufgehoben.
Die Wehrpflicht wird im Juli 2011 zum Freiwilligendienst umfunktioniert.

Banken 2011

Ab 15. Januar 2011 sollen Kunden fremder Kreditinstitute bei Geldautomaten angezeigt bekommen, welche Gebühr sie für eine Abhebung tragen müssen.

Konsum 2011

Der Zigarettenpreis soll sich ab Mai 2011 ebenfalls erhöhen. Somit fallen pro Schachtel Zigaretten (inhaltlich 19 Stück) 4 bis 8 Cent mehr an.

Reise 2011

Ab 01. Januar 2011 gilt in Deutschland die Luftverkehrssteuer. Demnach müssen Reisende für innereuropäische Flüge acht Euro, für mittlere Strecken von 2.500 bis 6.000 km 25 Euro sowie für Langstreckenflüge 45 Euro mehr zahlen.

Verkehr 2011

In Deutschland können ab Januar 2011 17-Jährige den Führerschein erwerben und gleichzeitig für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dies gilt allerdings nur in Begleitung mit einer erfahrenen Person. Das heißt, es kommen als Begleitung nur Personen in Frage, die älter sind als 30 Jahre, mindestens fünf Jahre Fahrpraxis aufweisen können sowie maximal drei Punkte in Flensburg haben.
Eine weitere Neuerung im Straßenverkehr ist die Pflicht von Tagfahrlicht, welche alle neuen Transporter und PKWs aufweisen müssen. Diese Neuerung tritt am 07. Februar 2011 in Kraft.

Tankstellen werden künftig mit dem neuen Kraftstoff Biosprit E10 ausgerüstet sein. Biosprit E10 wird statt bisher 5 Prozent künftig 10 Prozent Ethanol-Beimischung enthalten.

Aber Achtung: Nicht jeder PKW verträgt den neuen Kraftstoff. Zur Sicherheit sollten Autofahrer den ADAC oder ihre Vertragswerkstatt fragen. Jedoch können durchschnittlich 90 Prozent der PKWs mit Biosprit E10 getankt werden.