Viele Bundesbürger, die eine Eigentumswohnung oder eine Immobilie besitzen, werden in den kommenden Tagen und Wochen Post vom jeweiligen Statistischen Landesamt bekommen. Zurzeit werden im Rahmen des Zensus Fragebögen zu Wohnverhältnissen an Eigentümer und Verwalter von Immobilien und Wohnungen verschickt.
Die Vorbefragung soll als Vorbereitung auf die Gebäude- und Wohnungszählung im Mai 2011 dienen.
Somit sollen falsche sowie veraltete Daten von Eigentümern ausgeschlossen werden. Die Anschriften von Eigentümern und Verwaltern stammen aus Recherchen des Statistischen Bundesamts, welche diese von kommunalen Grundsteuerstellen, Liegenschaftsämtern und Entsorgungsbetrieben übermittelt bekommen. Eigentümer sind für die Erhebung der Vorbefragung sowie der anschließenden Wohnraum- und Gebäudezählung auskunftspflichtig.
Demnach werden folgende Punkte abgefragt:
- Aktuelle Adressdaten
- Eigentumsverteilung - Wer ist aktueller Eigentümer?
- Anzahl der Wohnungen eines Gebäudes
- Gewünschte Form der Auskunftserteilung – postalisch oder via Internet
Die Angaben sind innerhalb von 14 Tagen wahrheitsgemäß zu tätigen und mittels eines frankierten Rückumschlages an das zuständige Statistische Landesamt zu übersenden. Antwortbriefe müssen laut des Bundesstatistikgesetzes §15 Absatz 3: „soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, für den Empfänger kosten- und portofrei zu erteilen“ frankiert werden. In diesem Fall entspricht der Empfänger dem Statistischen Landesamt.
Wer Portokosten sparen möchte, kann seine Daten auch via Internet kostenfrei übermitteln. Dazu ist auf den Homepages der Statistischen Landesämtern der Fragebogen auszufüllen. Damit die personenbezogenen Daten sicher übermittelt werden, sind auf dem Papierfragebogen die persönlichen Zugangsdaten eingedruckt. Die Zugangsdaten bestehen aus einer Fragebogennummer sowie eines Aktivierungscodes. Dies ermöglicht die individuelle Zuordnung der Daten. Datenschutz- und Geheimhaltungsgesetze werden bei der Übermittlung der personenbezogenen Daten strengstens eingehalten. Demnach ist das Zurückfließen der Daten aus den Erhebungen in die Verwaltung verwehrt. Nur das Statistische Landesamt erhält somit die Daten der Eigentümer und Verwalter.
Quelle: zensus-2011.de
Siehe auch:
Volkszählung in Deutschland im Jahr 2011 – Zensus