Am 19. Juli 2018 sind die ersten Tarifverhandlungen zur Bundesfernstraßenreform zwischen Gewerkschaften und Bundesverkehrsministerium (BMVI) in Berlin gestartet. Der dbb zeigt sich dabei optimistisch. Bei den Tarifverhandlungen geht es in erster Linie darum, einen Übergang von der Autobahnverwaltung der einzelnen Länder auf den Bund zu ermöglichen.

Beschäftigte werden abgesichert

In einem ersten Tarifvertrag wurde bereits die Absicherung der Beschäftigten bei einem Wechsel von den Ländern in den Bund vereinbart. Auf keinem Fall sollen Beschäftigte, die sich für einen Wechsel entscheiden, ihr gesetzlich verankertes Widerspruchsrecht gegen die Wechselerklärung verlieren. Des Weiteren wurde bereits ein detaillierter Plan über die Themen und dem zeitlichen Rahmen weiterer Tarifverhandlungen erstellt.

Eine einheitliche bundesweite Regelung wird erstellt

Nun müssen die 16 Landesregelungen bezüglich der Autobahnverwaltung sowie die des Bundes zu einer gültigen Regelung zusammengefasst werden. In dieser Regelung sollen auch die Rahmenbedingungen wie Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Krankheit, Zuschläge und Entgelte verankert werden.

2021 liegt die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen beim Bund

Ab dem Jahr 2021 wird die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen im Bereich des Bundes liegen, genau genommen im neu zu gründenden Fernstraßen-Bundesamt und einer zugehörigen Infrastrukturgesellschaft. Somit müssten bis zum 01. Januar 2019 die rund 15.000 betroffenen Beschäftigten ihren Wechsel von den Landesbetrieben in den Bund erklären. Allerdings gibt es bis jetzt noch zahlreiche offene Posten, die noch nicht abschließend geklärt sind. Diese sollen in den nächsten geplanten Tarifverhandlungen besprochen werden. Die Tarifverhandlungen werden weiterhin vornehmlich vom dbb geführt.

Quelle: dbb.de