Auf dem Finanzmarkt macht derzeit - gemäß Handelsblatt - eine Kreditplattform mit ihrem bis zum 31. Juli 2017 geltenden Kreditangebot Furore: Ein Kredit mit Negativzinsen, was bedeutet, dass weniger zurückgezahlt werden muss, als man sich geliehen hat. Klingt erst einmal nicht schlecht, zumal 4 Prozent gegenüber dem Marktdurchschnitt gespart werden kann. Doch ist es auch wirklich so?
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Das Angebot ist ernst gemeint
Das Kreditangebot ist kein Werbegag, sondern tatsächlich ernst gemeint. Die Kreditplattform bietet tatsächlich einen 1.000-Euro-Kredit mit Negativzinsen von -0,4 Prozent und einer Laufzeit von 36 Monaten an. Die Kreditrate beträgt 27,61 Euro. Damit sichern sich die Kreditplattform das vollste Interesse der Medien, was auch gewollt ist, denn nur somit können neue Kunden angelockt werden.
Nicht jeder erhält einen Kredit
Allerdings ist das Angebot auch in zweierlei Hinsicht begrenzt. Erstens ist es laut Internetauftritt mit Stand vom 19.07.2017 nur bis zum 31. Juli 2017 abschließbar und zweitens können das Kreditangebot auch nur Neukunden in Anspruch nehmen. Bestandskunden scheinen laut Werbung keinen Negativzins-Kredit zu bekommen.
Wer genauer hinschaut: Zins ist bonitätsunabhängig
Wer genauer hinschaut, der entdeckt, dass der Zins bonitätsunabhängig ist. Dies ist ein Pluspunkt, denn der Kredit ist laut Anbieter also nicht an die Bonität des Kunden gekoppelt, wie auch Handelsblatt berichtet. Zudem sind die Zinsen festgeschrieben, können sich also nicht mehr nach oben hin verändern.
Auskunft bei Auskunfteien wird bereits bei Kreditangebot eingeholt
Eigentlich nicht Neues, denn fast jedes seriöse Kreditinstitut holt sich vor dem Kreditentscheid eine Bonitätsauskunft bei Auskunfteien ein. Die Kreditplattform holt sich allerdings bereits bei einem Kreditangebot eine Auskunft von Auskunfteien ein. Hier sollten Kunden aufpassen. Je mehr Auskünfte Auskunfteien geben, desto mehr kann die Bonität sinken. Muss aber nicht. Daher sollten sich Kunden nur dann ein Angebot einholen, wenn sie auch wirklich interessiert sind.
Wichtig: Kreditangebot ist ein § 6a PAngV-Angebot
Der Negativzinskredit stellt ein repräsentatives Beispiel gemäß § 6a PangV dar. Was bedeutet dies für den Kunden? Kreditinstitute und auch Kreditvermittler sind verpflichtet, auf ihrer Internetpräsenz oder auch in der Filiale mit der Präsentation eines Top-Angebots auch stets ein repräsentatives Beispiel nach § 6a PangV mit darzustellen, und zwar so, dass Kunden dieses ohne umschweifend suchen zu müssen, lesen können. Das repräsentative Beispiel repräsentiert den Kreditzins und die Konditionen, die Kunden zu 75 Prozent tatsächlich erhalten. Demnach ist es äußerst wichtig für Kunden, sich dieses Beispiel durchzulesen, denn viele Kreditanbieter locken mit Super-Zinsen, die allerdings nur für ein paar Prozente der Kunden gelten. In Wirklichkeit erhalten 75 Prozent der Kunden ganz andere Konditionen.
Quelle: handelsblatt.com