Im Internet kursieren derzeit Gerüchte, das Bargeld wird 2018 abgeschafft werden. Allerdings scheint an den Gerüchten nicht viel dran zu sein. Eine Antwort von Kerstin Westphal (SPD) resultierend auf eine Nachfrage eines Journalisten gibt ein wenig Aufschluss über die Sachlage der Bargeldabschaffung 2018: „Dass 2018 europaweit Bargeld abgeschafft werden soll, ist ein bloßes Gerücht. Die Idee von einem bargeldlosen Leben wird auch in Deutschland schon seit Langem von Wissenschaft und Forschung diskutiert; Pläne dazu gibt es aber auf europäischer Ebene nicht.

Im Übrigen spricht Vieles, aktuell vor allem technische Hürden, dagegen: Für eine europaweite bargeldlose Bezahlung braucht es ein dementsprechendes Informationsnetz – Internet für alle und jeden, egal an welchem Ort. Davon sind wir aber noch weit entfernt. Dieses Informationsnetz muss einen Stand an Sicherheit haben, der weit über dem heutigen liegt (gerade erst haben die Verbraucherzentralen die geläufigen Apps für das bargeldlose Zahlen als unbrauchbar und unsicher bewertet); andernfalls könnte eine Cyberattacke ausreichen um eine ganze Volkswirtschaft zum Einsturz zu bringen.

Und nicht zuletzt die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre Daten könnte in Frage gestellt werden, denn mit Kartenzahlung wird jeder Einkauf verfolgbar. Aufgrund dieser Problemstellung halte ich diese Idee für ein bargeldloses Leben für utopisch“.

Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dementiert die Bargeldabschaffung nicht nur 2018, sondern im Allgemeinen. Auf die Frage der Südwest Presse (SWP), ob der Bargeldverkehr auf 5.000 Euro pro Transaktion begrenzt werden sollte bzw. in dem Sinne komplett abgeschafft werden sollte, reagierte Schäuble in klarer und verständlicher Weise: „Ich hätte nicht erwartet, dass aus einem einfachen Vorschlag, der sich gegen Geldwäsche und Korruption richtet, etwas ganz Anderes gemacht wird. Das Bargeld wird nicht abgeschafft. Punkt! Und selbstverständlich darf auch künftig jeder über so viel Bargeld verfügen, wie er möchte. Und wenn einer sein ganzes Vermögen unter der Matratze verstecken will, dann darf er auch das. Ob das aber so gescheit wäre, steht auf einem anderen Blatt.“

Auf die Nachfrage, um was es dann genau bei der Thematik ginge, antwortete Schäuble: „Seit vielen Jahren fordern die OECD und viele internationale Experten Regelungen für Barzahlungen, um organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche besser bekämpfen zu können. Und nun gibt es nach den Terroranschlägen vor Paris Überlegungen, ob man nicht in Europa eine einheitliche Grenze für solche Barzahlungen festlegt. Wir haben gesagt, dem werden wir uns nicht verschließen, wenn die anderen mitziehen.“

Demnach scheint das Bargeld vielleicht nicht abgeschafft werden, allerdings werden neue Regelungen diesbezüglich eingeführt werden. Auf die Frage hin, ob es tatsächlich keine Bargeldabschaffung geben würde, erklärte der Bundesfinanzminister im Februar 2016: „Nein. Diese Kampagne ist einfach Unfug. Lassen Sie sich bloß nicht ins Bockshorn jagen. Allerdings überlegt die Europäische Zentralbank, die ja völlig unabhängig ist, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Ehrlich gesagt, wusste ich vor dem Vorschlag nicht, dass es einen solchen Schein überhaupt gibt. Und auch die meisten meiner Länderkollegen hatten ihn noch nie gesehen. Auch hier geht es um Maßnahmen gegen Kriminalität. Der 500-Euro-Schein ist bei Kriminellen ungemein beliebt. Das Bargeld an sich steht aber überhaupt nicht zur Disposition. Wer anderes behauptet, der ist ein Scharlatan.“

Der 500-Euro-Schein steht nun kurz vor dem Aus. In der Zwischenzeit wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dieser gegen Ende 2018 aus dem Verkehr gezogen werden wird. Weiterhin gibt es keine Neuigkeiten zur Bargeldabschaffung.

Die Bargeldabschaffung in Deutschland

Um es vorweg zu nehmen: Es wird in nächster Zeit keine Bargeldabschaffung in Deutschland  stattfinden. Auch existieren derzeit keine Überlegungen zur Abschaffung der Kleinmünzen oder zur Einführung nationaler Rundungsregeln, wie der BMF mitteilte.

Stattdessen wird an einer Bargeldobergrenze von 15.000 Euro in Deutschland gearbeitet. In der EU wurde ein Gesetz verabschiedet, was nur noch eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro beim Flugverkehr zulässt. Wer darüber liegt, muss dieses beim Zoll anmelden.

Bargeldobergrenzen in der EU

Nachfolgend haben wir für Sie einige Bargeldobergrenzen und Regelungen von den EU-Mitgliedsstaaten zusammengestellt. Dies dient für Sie lediglich zum Zweck der Übersicht. Die Richtigkeit kann nicht garantiert werden, da sich kurzfristige Änderungen ergeben können (Stand Mai 2017).

Italien

In Italien liegt die Höchstgrenze für Barzahlungen derzeit bei 2999,99 Euro. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Mindeststrafe von 3.000 Euro rechnen.

Spanien

In Spanien existieren dagegen andere Regelungen. Hier können Ortsansässige bis zu 2.500 Euro in bar bezahlen. Ausländische Personen ohne Wohnsitz in Spanien können maximal 15.000 Euro in bar mit sich führen und damit bezahlen. Höhere Geldbeträge müssen via Überweisung ausgeführt werden. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Strafe in Höhe von 25 % der Barzahlung.

Portugal

In Portugal gilt zwischen Händler und Verbraucher eine Bargeldobergrenze in Höhe von 1.000 Euro. Geschäfte, die zwischen Verbrauchern geschlossen werden, haben keine Bargeldobergrenze.

Frankreich

In Frankreich gibt es einige Dinge zu beachten. Hier muss gemäß Artikel L112-5 Code monétaire et financier der Verbraucher passend zahlen. Wer das nicht kann, muss auf Kulanz des Händlers hoffen. Gemäß Artikel R 642-3 Code pénal müssen Händler Bargeld annehmen. Allerdings dürfen sie Zahlungen von über 50 Geldstücken verweigern. Das Gleiche gilt für Banknoten, wenn diese erheblich über dem eigentlichen zu zahlenden Geldbetrag liegen. Auch beschädigte Geldscheine können verweigert werden. Die Bargeldobergenze liegt gemäß Artikel L 112-6 und D112-3 des Code monétaire et financier bei 1.000 Euro für ansässige Franzosen und Steuerzahler. Für Ausländer ohne Wohnsitz gilt eine Obergrenze des Bargeldes von 15.000 Euro. Geschäfte zwischen Privatpersonen sind ohne Obergrenze ausführbar.

Belgien

In Belgien sind Zahlungen mit Bargeld bei Immobilienkäufen untersagt. Die Bargeldhöchstgrenze liegt bei 3.000 Euro. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe in Höhe von 250 bis 250.000 Euro rechnen.

Deutschland, Slowenien, Litauen, Lettland, Island, Zypern, Malta und Österreich

Diese Länder haben bis dato keine Bargeldobergrenze eingeführt.

Niederlande, Ungarn, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Estland, Großbritannien, Irland

Bei diesen Ländern existieren keine gesetzlichen Bargeldobergrenzen, allerdings kann es in der Praxis zu Ausnahmefällen kommen. So zum Beispiel die Niederlande. Hier werden alle Zahlungen in bar über 2.000 Euro verpflichtend gemeldet.

Polen

In Polen liegt die Bargeldobergrenze bei 15.000 Euro, was umgerechnet etwa 62.242.50 PLN entspricht.

Tschechische Republik

In Tschechien können täglich bis zu 13.000 Euro und bis zu 50 Geldstücken pro Transaktion bar bezahlt werden. Dies entspricht umgerechnet ungefähr einen Betrag von 350.000 tschechischen Kronen. Beschädigte Geldscheine können abgelehnt werden.

Slowakei

In der Slowakei können zwischen Verbrauchern bis zu 15.000 Euro bar bezahlt werden. Bei Bargeldgeschäften zwischen Händler und Verbraucher gibt es eine Obergrenze von 5.000 Euro.

Kroatien

In Kroatien liegt die Bargeldobergrenze bei 15.000 Euro.

Rumänien

In Rumänien liegt die Obergrenze für Bargeldzahlungen bei 10.000 RON pro Einzelperson und Tag. Dies entspricht einen Geldwert von etwa 2.260 Euro.

Bulgarien

In Bulgarien gilt seit dem 01. Januar 2016 eine Obergrenze von 9.999 Lew, was in etwa einen Betrag von 5.110 € entspricht. Alle Beträge über 10.000 LEW müssen mit der Kreditkarte oder via Banküberweisung entrichtet werden, auch wenn dies bedeutet, dass der Geldbetrag in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden muss.

Griechenland

In Griechenland liegt die Bargeldhöchstgrenze bei 1.500 Euro.