Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die im November 2016 eintreten werden.
Keine Meldebescheinigung mehr bei Auszug
Vermieter sind ab November 2016 nicht mehr verpflichtet, bei einem Auszug des Mieters diesem eine Meldebescheinigung auszustellen. Im November 2015 trat ein neues Meldegesetz in Kraft, bei dem der Vermieter sowohl bei Einzug als auch bei Auszug des Mieters eine Meldebescheinigung ausstellen musste. Das Gesetz diente dazu, Scheinanmeldungen zu verhindern. Da aber die Gefahr der Scheinanmeldungen bei einem Einzug eher besteht, wurde das Meldegesetz dementsprechend geändert.
Steigender Mindestlohn in der Textilbranche
Rund 85.000 Beschäftigte der Textil- und Bekleidungsindustrie in Ostdeutschland können sich freuen, denn gegen Ende des Jahres soll der Mindestlohn von 8,25 Euro pro Stunde auf mindestens 8,75 Euro angehoben werden. Bei den Beschäftigten in Westdeutschland wird der Mindestlohn im Januar 2017 erhöht werden. Aktuell erhalten sie 8,50 Euro pro Stunde. Ab Januar beträgt der Mindestlohn dann 8,84 Euro. Bis Ende 2017 können allerdings noch Ausnahmen bei der Gewährung des Mindestlohnes eingeräumt werden. Ab Januar 2018 müssen dann bundesweit 8,84 Euro pro Stunde gezahlt werden.
Girokonto bei der Postbank künftig mit Gebühren
Ab November 2016 wird das kostenfreie Girokonto-Modell gegen ein kostenpflichtiges Girokonto-Modell für die rund 5 Millionen Kunden der Postbank ausgetauscht. Es ändert sich im Prinzip für die Postbank-Kunden am Konto nichts. Nur, dass sie jetzt für ihr Girokonto „Giro plus“ monatlich 3,90 Euro zahlen müssen. Bisher war dies kostenfrei, sofern ein Geldeingang von 1.000 Euro pro Monat verbucht werden konnte. Bei Geldeingängen, die unter der Grenze von 1.000 Euro lagen, mussten Kunden der Postbank schon vorher 5,90 Euro Kontoführungsgebühren pro Monat zahlen.
Weiterhin kostenfrei werden die Konten „Giro Start direkt“ für Personen bis 22 Jahre und das „Komfort-Konto Giro extra plus“ für Geldeingänge von mindestens 3.000 Euro pro Monat bleiben. Ansonsten werden auch hier Gebühren fällig – und das in Höhe von 9,90 Euro pro Monat. Bankangelegenheiten sind mit 1,90 Euro am günstigsten in Verbindung mit dem Konto „Giro direkt“. Sollten Leistungen am Schalter in Anspruch genommen werden, so werden weitere Kosten fällig werden. Mit dem neuen Gebührenmodell ist die Postbank neben der Sparkasse die zweite große Bank, die Gebühren für ein durchschnittliches Girokonto erhebt. Grund dafür ist die aktuelle niedrige Zinspolitik, bei der Banken nach alternativen Einkommensquellen suchen.
Zentrales Transplantationsregister eingeführt
Ab November 2016 wird in Deutschland ein zentrales Transplantationsregister eingerichtet. Ziel ist es, mehr Transparenz und eine höhere Sicherheit für Patienten zu gewährleisten. Dafür werden alle nötigen Daten im Rahmen einer Organspende gebündelt und diese verknüpft. Diese Daten müssen dann von Ärzten, Organisationen und Einrichtungen an das Register weitergeleitet werden. Dazu muss vorab das Einverständnis des Organempfängers und des noch lebenden Organspenders eingeholt werden. Erst dann dürfen die Daten weitergeleitet werden. Dadurch soll der Datenschutz gewährleistet werden.