Das Bundeskriminalamt (BKA) öffnet seinen gehobenen Dienst nun auch für natur- und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge sowie für IT-Experten. So können Personen mit einem technischen Studium in 24 Monaten verbeamtete Cyberkriminalisten werden.

Kabinett beschließt Weiterbildung zum Cyberkriminalisten für technische Studiengänge

Das Kabinett beschloss am vergangenen Mittwoch, den 12. August 2020, in Berlin eine Öffnung des gehobenen Dienstes im Bundeskriminalamt. So können Personen mit einem technischen Beruf nach einer 24-monatigen Weiterbildung Cyberkriminalisten werden. Durch die Öffnung des gehobenen Dienstes für eine Weiterbildung zum verbeamteten Cyberkriminalisten wird der Zugang zum Bundeskriminalamt (BKA) neu geregelt. Bisher konnten sich nur Personen mit einem verwaltungsinternen Bachelorstudiengang im gehobenen Dienst derart weiterbilden, wie das Innenministerium bekannt gibt.

Gerade Passwörter sind ein Ziel von Kriminellen

Bild: Gerade Passwörter sind ein Ziel von Kriminellen

Voraussetzungen und Auswahlverfahren

Eingestellt werden künftig Personen, die ein

  • ingenieurwissenschaftliches,
  • naturwissenschaftliches
  • oder informationstechnisches

Studium abgeschlossen haben. Pro Jahr sollen dann künftig eine höhere zweistellige Anzahl an Cyberkriminalisten eingestellt werden.

Das Auswahlverfahren umfasst drei Tage. Es werden IT-Fachkenntnisse geprüft, logisches Denkvermögen und allgemeine Kompetenzen, wie Rechtschreibung und Grammatik. Zudem sind Gruppendiskussionen, eine ärztliche Untersuchung zur Tauglichkeit für den Polizeiberuf und ein Sporttest geplant. Dieser umfasst insbesondere Klimmzüge und Ausdauerlauf.

Video: Aufgaben und Ziele der Cybercrime Abteilung beim BKA

Quelle: youtube.com

Einstellung in den TVöD und Verbeamtung

Die Weiterbildung soll eine Laufzeit von 24 Monaten haben und an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung stattfinden. Zunächst werden Cyber-Polizisten mit erfolgreicher Bewerbung nach dem öffentlichen Dienst TVöD EG 10 vergütet. Nach der Ausbildung können sie dann verbeamtet werden und als Cyberkriminalisten im gehobenen Kriminaldienst beim BKA tätig sein. Die Besoldung erfolgt dann nach der Besoldungsgruppe A 10 der Bundesbesoldungsordnung.

Quelle: heise.de

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