Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 30. Mai 2017 in Kraft getreten ist, soll für Polizeibeamte und Rettungskräfte mehr Schutz bieten, denn bei den Einsätzen werden immer mehr Beamte verletzt. Ein Angriff auf einen Polizeibeamten oder einen Vollstreckungsbeamten im Dienst richtet sich nicht nur gegen die Person im Allgemeinen, sondern auch gegen Repräsentanten der staatlichen Gewalt.
Verschärftes Strafmaß soll bei Angriff angewandt werden
Der neue Gesetzentwurf umfasst einige Änderungen. Unter anderem soll es bei einem Angriff auf Vollstreckungsbeamte künftig eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geben. Der dazugehörige § 113 StGB wurde dazu neu reguliert. Der Tatbestand des Angriffs wird aus dem § 113 StGB herausgelöst und zusammen mit dem Strafmaß in den § 114 StGB integriert.
Des Weiteren verzichtet der neue Straftatbestand auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Dies bedeutet, dass Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte gesondert strafrechtlich verfolgt werden können.
Zudem wird eine Erweiterung der Regelbeispiele für besonders schwere Fälle gemäß § 113 II 2 StGB-E umgesetzt. Ebenso sollen die Personengruppen nach § 115 StGB-E wie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste von den Neuregelungen profitieren.