Ein neues Gesetz soll es Bausparkassen deutlich erleichtern, unter Niedrigzinsbedingungen zu agieren. Dieser neue Gesetzentwurf wurde am 23. September 2015 beschlossen und wird ggf. zum Jahresende in Kraft treten. Damit werden die Rahmenbedingungen des letzten Gesetzes von 1990 stark verändert, jedoch die Interessen der Bausparer weiterhin gewahrt.

Mehr Geschäftsmöglichkeiten für Bausparkassen

Mit dem neuen Gesetz haben die Bausparkassen nun die Möglichkeit, besser auf dieses Niedrigzinsumfeld zu reagieren. Zum Beispiel können sie eine größere Anzahl an Immobiliendarlehen auch außerhalb ihres typischen Bauspargeschäfts vergeben. Zudem ist es ihnen möglich, eine sogenannte Pfandbrieflizenz zu kaufen und für deren Refinanzierung Hypothekenpfandbriefe abzugeben. Der neue Gesetzentwurf hält aber weiterhin am Spezialbankprinzip fest. In diesem wird geregelt, dass nur Bausparkassen das Bausparkassengeschäft betreiben dürfen.

Neues Gesetz von der Politik befürwortet

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, sieht in dem neuen Gesetz vor allem mehr Möglichkeiten für die Bausparkassen, sich auch der Immobilienfinanzierung zu widmen. Mit diesem Geschäftsfeld könnten diese, so der Minister, weiterhin der Bevölkerung Produkte anbieten, die sich zum regelmäßigen Sparen eignen und gleichfalls der Anschaffung von Wohneigentum dienlich sind. Dem guten alten Bausparvertrag wird trotz der niedrigen Zinsen immer noch eine große Rolle zugeschrieben.

Welche Änderungen das Gesetz vorsieht

Das Gesetz nimmt erstmals die Anforderungen an das Risikomanagement einer Bausparkasse mit auf. Weitere Punkte sind:

  • Bausparkassen dürfen nun auch normale Baudarlehen anbieten.
  • Die Fonds zur bauspartechnischen Absicherung können noch breiter eingesetzt werden.
  • Bausparkassen haben die Möglichkeit, Hypothekenpfandbriefe auszugeben und damit die Option auf günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten.

Was bedeutet das für die Sparer?

Sparer müssen keine Angst haben, dass die Ausweitung der Geschäfte der Bausparkassen sich negativ auswirkt. Denn die Bausparkassen werden von der Bausparkassenaufsicht stärker beobachtet. Zudem sind Sparer mit bestehenden Verträgen nicht gefährdet oder von den neuen Regelungen benachteiligt.