Personen, die über 60 Jahre alt sind und in Deutschland einen Immobilienkredit beantragen möchten, haben es seit dem 21. März 2016 noch schwerer, diesen auch bewilligt zu bekommen. Denn eine neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie macht die Vergabe von Krediten an über 60 jährige Personen praktisch unmöglich.


Weitere Themen zu Immobilien


Die Richtlinie (Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34) wurde von der EU vorgeben und in Deutschland am 21. März 2016 endgültig durchgesetzt.

Ziel der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es, vor allem ältere Personen vor einer Überschuldung zu schützen. Banken müssen bei der Kreditvergabe darauf achten, dass Kreditnehmer die Tilgung des Darlehens noch zu Lebzeiten erfüllen können.

Kritik kommt vom Immobilienverband IVD

Der Immobilienverband IVD hingegen sieht die neue Richtlinie eher mit kritischen Augen. Nach Ansicht des Verbandes würde das Gleichbehandlungsprinzip im Grundgesetz missachtet werden, denn ältere Kreditnehmer haben mit der Umsetzung des neuen Gesetzes quasi keine Möglichkeit mehr, einen Baukredit zu erhalten. Banken, die in der Pflicht stehen, darauf zu achten, dass die Tilgung des Kredits noch zu Lebzeiten erfolgen soll, scheuen sich zunehmend älteren Personen über 60 Jahren einen Kredit zu vermitteln.

Demzufolge steht das Gesetz im Zusammenhang mit der Diskriminierung älterer Kreditnehmer, wie der IVD mitteilte. Sollte ein Immobilienkredit genommen werden, so könne dieser auch von Erben weiter bedient werden. Mieteinnahmen und auch der Verkauf des Hauses stehen ebenso als Optionen für Erben, um an das nötige Geld für die Restschuld zu kommen, erklärte der Verband.