Bei der Durchführung der Unfallversicherung sind verschiedene Versicherungsträger zuständig. Zu klären ist hier: Was ist ein Unfallversicherungsträger? Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es etwa 100 Unfallversicherungsträger, die sich um die Abwicklung der Versicherungsleistungen kümmern, wie zum Beispiel die landwirtschaftlichen oder gewerblichen Berufsgenossenschaften. Es gibt auch unterschiedliche Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, wie Unfallkassen der Feuerwehr oder der Bundesländer. Zu den Unfallversicherungsträgern bei der privaten Unfallversicherung zählen dagegen die privaten Versicherungsunternehmen.

Wer sind die Träger der Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie führen die ihnen per Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung durch und unterstehen staatlicher Aufsicht. Als Träger von allgemeinen Unfallversicherungen treten vor allem die Berufsgenossenschaften auf, wie die landwirtschaftlichen, gewerblichen oder die See-Berufsgenossenschaften. Diese werden durch die Beiträge ihrer Mitglieder abgesichert und sind für ihre eigenen Unternehmen zuständig, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Kliniken oder Verwaltungseinheiten.

Wen sichert der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ab?

Die meisten der Beschäftigten, wie Angestellte, Arbeiter oder Auszubildende im öffentlichen Dienst sowie Kinder in Einrichtungen wie Hort oder Kindergarten, aber auch Schüler und Studenten werden über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand abgesichert. Auch andere Personen, wie Zeugen vor Gericht, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und Blut- und Organspender sowie Beschäftigte in Privathaushalten sind mit diesem Unfallversicherungsträger abgesichert, der sich aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert.

Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Die wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger liegen vor allem in der Prävention. Dazu zählt die Vorbeugung von Arbeits- und Schulunfällen, Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden und durch geeignete Maßnahmen berufsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger tragen aber auch die Kosten für Behandlung und Rehabilitation, wenn eine Berufskrankheit auftritt oder ein Unfall passiert.

Die gesetzliche Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung

Das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches bildet die Grundlage dafür, dass die gesetzliche Unfallversicherung Teil der Sozialversicherung ist. Somit ist man als Kind, Schüler und Student oder Auszubildender sowie als Beschäftigter, Landwirt, Pflegeperson, aber auch als Helfer bei Unfällen über die Unfallversicherungsträger abgesichert. Arbeitet man als Unternehmer oder Ehepartner im eigenen Unternehmen, als Selbstständiger oder Freiberufler kann man sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches werden im § 114 Abs. 1 alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung aufgeführt.

Die privaten Unfallversicherungsträger

Was ist ein Unfallversicherungsträger bei den Privaten? Das sind die privaten Versicherungsunternehmen, die ihre Versicherten absichern gegen die Folgen von Unfällen aller Art. Dieser Versicherungsschutz gilt 24 Stunden und auf der ganzen Welt. Gegen eine Einmalzahlung, aber auch mit laufenden Beiträgen ist der Versicherungsnehmer bei den privaten Unfallversicherungsträgern abgesichert. Dabei umfassen die Leistungen der Privaten die finanzielle Absicherung, sobald eine ständige Beeinträchtigung der eigenen Leistungsfähigkeit vorliegt, entweder körperlich oder geistig. Bei dieser sogenannten Invalidität erfolgt die Absicherung des Versicherungsnehmers durch die Zahlung einer einmaligen Summe oder einer Rente auf Lebenszeit. Man kann sich aber auch mit einer höheren Prämie gegen weitere Unfallfolgen absichern.

 Quelle: test.de