Das Wichtigste zum günstigen Kredit für Selbstständige in Kürze

  • Auch Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer können Kredite zu attraktiven Konditionen beantragen
  • Einkommensnachweise, Bilanzen und ggf. ein Businessplan reichen für die Beantragung in der Regel aus
  • Schufaeinträge von bereits ordnungsgemäß getilgten Krediten und ein zweiter Kreditnehmer können sich positiv auf die Kreditbewilligung auswirken
  • Ein juristischer Sitz in Deutschland ist für einen Kredit unumgänglich
  • Der Kreditnehmer muss zwingend geschäftsfähig sein

Immer mehr Selbstständige und Freiberufler können einen Kredit beantragen. Aber auch Existenzgründer können bereits von Anfang an ihres Unternehmens in den Genuss eines Kredits kommen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Günstiger Kredit für Selbstständige 

Der Kredit für Selbstständige ist in der Regel im Aufbau einem klassischen Ratenkredit ähnlich. Es wird eine bestimmte Darlehenssumme mit der gewünschten Laufzeit gewählt. Im Anschluss erfolgt die Beantragung des Kredits, der dann, sofern er bewilligt wird, in einer Summe ausgezahlt wird. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten.

Das Besondere am Kredit für Selbstständige ist, dass die Konditionen sich zumeist von den klassischen Kreditarten unterscheiden. Ein Grund dafür ist das Risiko, das Banken mit der Kreditvergabe an Selbstständige begehen, da das Einkommen des Selbstständigen monatlichen Schwankungen ausgesetzt sein kann.

Günstiger Kredit für Freiberufler

Auch Freiberufler können immer öfter einen Kredit beantragen. Zumeist handelt es sich hierbei um einen Kredit für Selbstständige, der, wie schon beschrieben, einem Ratenkredit ähnlich sein kann. Der Kredit für Freiberufler ist genau wie der Kredit für Selbstständige bei einer Bank oder online abschließbar. Er kann attraktive Konditionen aufweisen, die oftmals online eher als bei einer Filial- oder Hausbank zu finden sind. Ist ein Kredit für Freiberufler erst einmal bewilligt worden, so haben Studien gezeigt, dass die Tilgung der monatlichen Kreditraten bei einem Kredit für Freiberufler eher unkompliziert vonstattengeht.

Günstiger Kredit für Existenzgründer

Der Kredit für Existenzgründer kann ebenso wie ein Ratenkredit aufgebaut sein. In der Regel handelt es sich hier auch um einen klassischen Ratenkredit, der explizit auf den Existenzgründer zugeschnitten wird. Dies bedeutet, dass oftmals Konditionen an die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers angepasst werden. Immer mehr Existenzgründer können somit einen Kredit beantragen. In früheren Zeiten war dies zumeist undenkbar, da gerade Existenzgründer noch keine Bilanzen oder Einkommensnachweise erbringen können. Viele Banken weichen daher auf einen sorgfältig erarbeiteten Businessplan aus, der dann gut erläutert werden sollte. Der Businessplan ersetzt somit im Regelfall die üblichen Voraussetzungen für eine Kreditgewährung.

Die Kreditbewilligung

Die Kreditbewilligung für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer orientiert sich in der Regel am durchschnittlichen verfügbaren Einkommen. Im Regelfall ist das Einkommen Schwankungen unterlegen, so dass die Bank nicht selten Einkommensnachweise der letzten beiden Jahre verlangt. Davon zieht die Bank dann pauschale Lebenshaltungskosten für jede im Haushalt lebende Person ab. Damit ermittelt sie dann schließlich das tatsächliche Einkommen, was für die Kreditberechnung herangezogen werden kann.

Zusätzliche Sicherheiten als Bonusfaktor

Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufliche sollten unbedingt versuchen, bei einer Kreditbeantragung Sicherheiten anzubieten, die bei den Banken gern als Bonusfaktor mit in die Kreditgewährung einbezogen werden können.

Zu den Sicherheiten können mitunter zählen:

  • Ein zweiter Kreditnehmer
  • Kapitallebensversicherungen
  • Anlagen in Form von Festgeld, Sparguthaben usw.
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Bürgschaften
  • Sehr gute Schufaprognosen

Nachweise für einen Kredit für Freiberufler, Selbstständige & Existenzgründer

  • Einkommensnachweis
    Das Einkommen muss in der Regel anhand betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA) nachgewiesen werden. Diese erstellt im Regelfall der Steuerberater. Es kann vorkommen, dass die betriebswirtschaftlichen Auswertungen für mehrere Monate rückwirkend eingefordert werden können. Einkommensteuerbescheide der letzten ein bis zwei Jahre runden die Nachweispflicht des Selbstständigen ab. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) muss oftmals zum 31. Dezember des Vorjahres oder die Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) der letzten beiden Jahre mit eingereicht werden. Oftmals reicht auch der Jahresabschluss (JA) der letzten beiden Jahre aus. Nicht zu vergessen sind die laufenden Kontoauszüge.
  • Nebeneinkünfte

Nebeneinkünfte können in den Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate nachgewiesen werden. Es muss dabei beachtet werden, dass diese mindestens sechs Monate lang bezogen werden.

  • Schufa-Score
    Es sollte unbedingt ein einwandfreier Schufa-Score vorliegen. Dieser kann die Kreditbewilligung positiv beeinflussen.
  • Existenzgründer
    Ein Kredit für Existenzgründer basiert nicht zuletzt darauf, wie lange bereits das Unternehmen am Markt ist. Grundsätzlich gilt hier: Je länger das Geschäft bereits existiert, desto größer ist hier die Chance auf einen Kredit mit günstigen Konditionen. Viele Banken verlangen eine Standhaftigkeit von ein bis zwei Jahren vor der Kreditbeantragung. Sollte dies nicht vorliegen, kann auf Mikrokreditinstitute ausgewichen werden.
  • Sitz des Unternehmens
    Wichtig für einen Kredit ist, dass der juristische Sitz in Deutschland liegt.

Kredit für Selbstständige: Die Beantragung ist zumeist unkompliziert

  1. Ermittlung der Darlehenssumme
    Zunächst sollte die Darlehenssumme ermittelt werden. Dazu kann und sollte ein etwaiges Eigenkapital mit einbezogen werden, um somit die Kreditsumme zu minimieren. Das erhöht die Chancen auf einen Kredit für Selbstständige & Existenzgründer.
  2. Berechnung der Zinsen
    Sollten die Darlehenssumme und die Laufzeit feststehen, so können die Zinsen berechnet werden. Dies kann zum einen durch einen Zinsrechner und einem Kreditrechner erfolgen oder aber durch ein Angebot durch die Bank oder eines Kreditvermittlers. In der Regel ist die Berechnung der Zinsen durch einen Rechner für einen kurzen Überblick gut geeignet, sollte dann aber unbedingt durch ein Kreditangebot ersetzt werden. Das Angebot enthält hier schlichtweg den besseren und genaueren Überblick. Die ermittelten Konditionen und Zinsen sind zumeist auf den Kreditnehmer schon zugeschnitten und die wirtschaftliche Situation ist mit einkalkuliert. Somit ist ein Kreditangebot stets der bessere Weg um einen Kredit zu vergleichen.
  3. Kredit beantragen
    Nachdem ein Kreditangebot zusagt, werden nachfolgend persönliche Daten auf den oftmals schon mitgesandten Kreditantrag abgefragt. An dieser Stelle kann auch ein zweiter Kreditnehmer mit eingetragen werden, der als Bürge oder einfach nur als zweiter Kreditnehmer mit aufgenommen werden kann. In der Regel ist die Eintragung eines zweiten Kreditnehmers fast immer mit besseren Konditionen verbunden. Dies sollte bei der Antragstellung unbedingt beachtet werden. Im Feld der Berufsgruppe ist dann oftmals zwischen „Selbstständiger“, „Freiberufler“ und „Gewerbetreibender“ zu unterscheiden. Zuletzt wird häufig noch die aktuelle wirtschaftliche Situation abgefragt. Hier sollte dann auch so genau wie möglich das Feld ausgefüllt werden. Am besten ist es, wenn die letzten BWA sowie Einkommensteuerbescheide mit zur Hilfe genommen werden.

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