Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt für Arbeitnehmer, wie sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder auch erhöhen können. Ihre Ansprüche an die Arbeitszeitveränderung sind nicht an Gründe gebunden. Jedoch gelten Teilzeitansprüche, wenn man Angehörige pflegt oder in Elternzeit geht.

Teilzeitanspruch: Wer kann Teilzeit durchsetzen?

Nicht jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Wer länger als ein halbes Jahr bei einem Arbeitgeber unter Vertrag ist, der mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, kann seine Arbeitszeit verringern. § 8 Abs. 1 und 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes regeln diesen Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit. Wer bereits in Teilzeit arbeitet, hat auch den Anspruch auf noch kürzere Arbeitszeit.

Fristen und Regularitäten zur Beantragung der Teilzeit

Möchte man in Teilzeit arbeiten, muss der Antrag rechtzeitig beim Arbeitgeber gestellt werden. Das sind in der Regel drei Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem man Teilzeit arbeiten möchte. In dem Antrag wird angegeben, wie viele Stunden man in der Woche arbeiten möchte, z.B. 25 Stunden statt 40, sowie das genaue Datum des Beginns der Teilzeittätigkeit. Dabei muss der Antragsteller keine besondere Form beachten, jedoch auf jeden Fall schriftlich den Antrag stellen und sich dessen Erhalt bestätigen lassen.

Pflichten des Arbeitgebers

Nach Eingang des Antrags hat der Arbeitgeber die Pflicht, mit dem Arbeitnehmer die beantragte Arbeitszeitverringerung zu besprechen. Ziel ist es, eine gegenseitige Vereinbarung nach § 8 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu schließen, mit der beide Parteien zufrieden sind.

Gilt das Teilzeitgesetz auch für Beamte?

Das Teilzeitgesetz gilt nur für Arbeitnehmer. Für Beamte greifen die beamtenrechtlichen Regelungen.

Können Arbeitnehmer in Elternzeit einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen?

Auch Arbeitnehmer in Elternzeit können einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen. Sie müssen dazu nicht noch einmal sechs Monate nach Rückkehr in das Arbeitsleben warten. Die Elternzeit zählt als Arbeitszeit mit.

Was passiert, wenn ein Job-Sharer das Unternehmen verlässt? Wird der andere gekündigt?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den freien Platz neu zu besetzen. Sollte dies nicht möglich sein oder der Arbeitgeber muss den geteilten Teilzeitplatz ganz aufgeben, so darf er dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung zukommen lassen. Allerdings ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen neuen Teilzeitplatz anzubieten. Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, so darf er dem Beschäftigten kündigen.

Was sind betriebliche Gründe?

Betriebliche Gründe liegen dann vor, wenn die Reduzierung der Arbeitszeit zu unverhältnismäßig hohen Kosten führt oder den betrieblichen Ablauf, die Sicherheit und die Organisation wesentlich beeinträchtigt.

Wann muss der Arbeitgeber spätestens über einen Teilzeitantrag entscheiden?

Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Eintritt in die Teilzeit schriftlich dem Arbeitnehmer mitteilen, ob er einer Teilzeitarbeit zustimmt. Sollte er keine schriftliche Mitteilung verfassen, so verringert sich automatisch die Stundenanzahl auf den gewünschten Wochenarbeitsumfang, die der Arbeitnehmer vorgesehen hatte.

Was können Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung ablehnt?

Der Beschäftigte kann vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen können, dass eine Reduzierung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen nicht machbar ist.

Können auch geringfügig Beschäftigte Teilzeit beantragen?

Auch geringfügig Beschäftigte können Teilzeitarbeit beantragen. Auch sie gehören im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV zu den Teilzeitbeschäftigten (§ 2 Abs. 2 TzBfG).

Welche Arten von Teilzeit gibt es?

Arbeitgeber können verschiedene Arten von Teilzeit anbieten. Die geläufigsten Arten wären:

  • Teilzeit classic
  • Teilzeit Classic Vario
  • Teilzeit Home
  • Teilzeit Jobsharing
  • Teilzeit Team
  • Teilzeit Invest
  • Teilzeit Saison
  • Brückenteilzeit

Was ist Teilzeit classic?

Teilzeit Classic ist das gängigste Modell der Teilzeitarbeit und die für Arbeitgeber am einfachsten zu handhabende. Die Arbeitszeit pro Tag wird dabei regelmäßig stundenweise verringert.

Wichtig für Arbeitnehmer:

  • Arbeitszeit ist festgelegt
  • täglich mehr Freizeit

Wichtig für Arbeitgeber:

  • Verwaltungsaufwand ist gering
  • höhere Effizienz

Für wen geeignet?

  • alle Beschäftigten, einschließlich Fachkräfte

Was ist Teilzeit classic Vario?

Teilzeit classic Vario ist die variable Form der klassischen Teilzeit-Variante. Die Arbeitszeit wird auf wöchentlich zwei bis fünf Tage verteilt. Dabei kann auch die tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit schwanken.

Wichtig für Arbeitnehmer:

  • Arbeitszeit ist variabel
  • es können ganze Tage in der Woche frei sein

Wichtig für Arbeitgeber:

  • bessere Arbeitnehmerverteilung bei schwankendem Arbeitsaufkommen
  • höhere Effizienz

Für wen geeignet?

  • alle Beschäftigten, einschließlich Führungskräfte und Fachkräfte

Was ist Teilzeit Home?

Teilzeit Home ist eine Teilzeitarbeit von Zuhause. Dabei werden tägliche Arbeitszeiten vereinbart. Freie Tage oder weniger Arbeitsstunden pro Tag sowie ein Entfallen des Hin- und Rückweges zur Arbeit führen zu mehr Freizeit für den Arbeitnehmer.

Wichtig für Arbeitnehmer:

  • kein Arbeitsweg
  • mehr Freizeit
  • hohe Eigenverantwortung und Organisation
  • arbeiten von Zuhause aus

Wichtig für Arbeitgeber:

  • Einsparung von betrieblichen Kosten

Für wen geeignet?

  • alle Beschäftigten, einschließlich Fachkräfte

Was ist Teilzeit Jobsharing?

Teilzeit Jobsharing teilen sich zwei Arbeitnehmer eine Arbeitsstelle. Dadurch können Vollzeitprojekte auch von Teilzeitbeschäftigten übernommen werden. Wichtig ist ein regelmäßiger Informationsaustausch.

Wichtig für Arbeitnehmer:

  • Übernahme der Verantwortung auch für Vollzeitprojekte
  • mehr Freizeit
  • hohes Maß an Flexibilität

Wichtig für Arbeitgeber:

  • Aufteilung einer Arbeitsstelle auf zwei Arbeitskräfte

Für wen geeignet?

  • Alle Beschäftigten, einschließlich Fachkräfte und Führungskräfte

Was ist Teilzeit Team?

Teilzeit Team ist eine Teilzeitform, bei der Arbeitgeber nur die Anzahl der Beschäftigten in einer bestimmten Zeitperiode vorgeben. Die Arbeitnehmer teilen sich selbstständig in die Arbeit rein. Im Team wird die personelle Belegung in der Woche geplant.

Wichtig für Arbeitnehmer:

  • Abstimmung der Arbeitszeiten im Team
  • Planung kurzfristig möglich
  • hohes Maß an Teamgeist
  • variable Arbeitszeiten

Wichtig für Arbeitgeber:

  • optimale Auslastung
  • kurzfristige Planbarkeit

Für wen geeignet?

  • alle Beschäftigten, einschließlich Fachkräfte

Was ist Teilzeit Invest?

Teilzeit Invest kann auch als unsichtbare Teilzeitarbeit angesehen werden. Arbeitnehmer arbeiten Vollzeit, werden aber nur nach Teilzeit bezahlt. Die angehäuften Stunden können später als Sabbatical eingesetzt werden oder aber auch als Zeit-oder Geldguthaben geparkt werden. Auch ein vorgezogener Ruhestand ist denkbar.

Wichtig für Arbeitnehmer:

  • Ansparen von Freizeit oder Geld
  • mehr Zeit für Weiterbildungen, Sabbatical usw.
  • Steuerliche Vorteile

Wichtig für Arbeitgeber:

  • Arbeitnehmer ist weiterhin Vollzeit beschäftigt
  • mehr Zeit für Weiterbildungen von Arbeitnehmern

Für wen geeignet?

  • alle Beschäftigten, einschließlich Fach- und Führungskräfte

Was ist Teilzeit Saison?

Diese Teilzeitform wird zum Ausgleich für Über-und Unterauslastung in Betrieben eingesetzt. Wenn eine saisonbedingte hohe Auslastung erforderlich ist, so werden nahezu alle Mitarbeiter in Vollzeit eingesetzt. In weniger Auftrags-starken Monaten haben sie dann frei.

Wichtig für Arbeitnehmer:

  • Verdienst bleibt über das Jahr verteilt gleich
  • längere Perioden von Freizeit
  • nur saisonbedingte Vollzeit, Rest frei

Wichtig für Arbeitgeber:

  • Einarbeitung von Mitarbeitern entfällt
  • saisonale Schwankungen werden besser bewältigt
  • keine Kosten für Mitarbeiterakquise

Für wen geeignet?

  • Alle Beschäftigten, einschließlich Fachkräfte

Was ist Brückenteilzeit?

Brückenteilzeit ist eine Arbeitsform, die es Beschäftigten mit einem befristeten Teilzeitvertrag ermöglicht, später in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückzukehren.

Folgende Voraussetzung für die neue Brückenteilzeit müssen vorliegen:

  • im Unternehmen werden mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt
  • das Arbeitsverhältnis besteht bereits mehr als sechs Monate
  • der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf eine zeitlich befristete Verringerung der Arbeitszeit zwischen einem und fünf Jahren
  • bestimmte Gründe müssen nicht vorliegen
  • der schriftliche Antrag muss mindestens drei Monate vor einer Arbeitszeitverringerung gestellt werden
  • betriebliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen
  • Eine Ausnahme bilden Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen. Für sie gilt eine entsprechende Zumutbarkeitsgrenze. Sie müssen nur einem Beschäftigten pro angefangenen Mitarbeiter eine Brückenteilzeit gewähren.

Siehe auch: