Eltern können auch für ihre erwachsenen Kinder Kindergeld beziehen. Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Studieren die Kinder, dann ist das Studium erst zu Ende, wenn die Prüfungsergebnisse vorliegen.

Was Eltern wissen sollten

Eltern von Studierenden haben Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung ist, dass die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen gibt einem Kläger Recht, bei dem die Familienkasse nicht zahlen wollte. Denn der Vater wollte Geld für den Zeitraum, in dem die Tochter, eine Studentin, ihre Prüfungsergebnisse noch nicht kannte. Das Studium wurde beendet, als die letzte Prüfung abgelegt wurde, jedoch war das Ergebnis noch nicht bekannt.

Studium erst mit Prüfungsergebnis abgeschlossen

Dass die Wartezeit auf die Prüfungsergebnisse mit zum Studium zählt, bewertete das Finanzgericht Sachsen als gegeben. Nun können auch andere Eltern das Kindergeld einfordern. Jedoch wurde nicht in letzter Instanz entschieden, sodass das betreffende Finanzamt dem Einspruch nicht stattgeben muss. Eltern sollten wissen, dass der Anspruch auf das Kindergeld auch entfallen kann. Und zwar dann, wenn das Kind in der Zeit, in der es auf die Prüfungsergebnisse wartet, im gewünschten Beruf Vollzeit arbeitet.

(Az.: 4 K 357/11)