Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Regelung von Unterhaltsleistungen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass sich der Mindestunterhalt nicht mehr am Kinderfreibetrag orientiert, sondern an das steuerfrei zu stellende Existenzminimum von Kindern anknüpft.
Weniger Bürokratie für Antragsteller
Begründet wird der Schritt damit, dass es bei der bestehenden Regelung häufig zu Abweichungen gekommen sei. Zudem war das Antragsverfahren umständlich. So wird das neue Gesetz den Prozess vereinfachen und sich in erster Linie freundlicher für die Anwender gestalten, z.B. durch den Wegfall von Formularen. Alle Änderungen dazu sind dann in den entsprechenden Regelungen und Gesetzen festgehalten, wie dem Kinderunterhaltsgesetz oder dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen.
Auslandsunterhaltsgesetz mit neuen, praktischen Aspekten
Das Auslandsunterhaltsgesetz ist nicht von den einfacheren Verfahren betroffen. Veränderungen gibt es hier vor allem im Bereich technischer Neuerungen, die sich aus der alltäglichen Rechtsprechung ergeben. So soll zum Beispiel die örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte angepasst werden.
Reaktionen zum neuen Gesetzentwurf
Kritisiert wird der Gesetzentwurf vom Nationalen Normenkontrollrat. Dieser befürchtet ein Mehr an Arbeit bei den Jugend- und Sozialbehörden, die das vereinfachte Verfahren umsetzen müssten. Denn das Gesetz fordere auch einen höheren Erfüllungsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden, den die Bundesregierung so nicht eingeplant hätte.
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts BT-Drs. 18/5918
Quelle: Deutscher Bundestag; hib Nr. 443 vom 08.09.2015