Familien, die bereits Betreuungsgeld erhalten und dieses bewilligt bekommen haben, haben weiterhin Anspruch auf die Zahlung der Leistung. Dies bestätigte nun das Bundesfamilienministerium.
Bundesverfassungsgericht kippte Betreuungsgeld
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Betreuungsgeld gekippt. Die Leistung wird nun durch das Urteil eingestellt. Grund dafür war die Zuständigkeitsklärung. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Familienleistung durch die Länder zu regeln sei, jedoch nicht wie bisher erfolgt durch den Bund.
Zahlung von Betreuungsgeld für Anträge vor dem 21. Juli 2015
Familien, die bisher das Betreuungsgeld erhalten haben, sollen es weiterhin auch gewährt bekommen. Das Gleiche gilt für Familien, die bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, aber noch keine Zahlung der Leistung. Dies gilt jedoch nur für Familien, deren Anträge auf Betreuungsgeld vor dem 21. Juli 2015 bewilligt wurden.
Ablehnung von Anträgen ab dem 22. Juli 2015
Familien, die ab dem 22. Juli 2015 Betreuungsgeld beantragt haben, müssen mit einer Ablehnung und einem Ablehnungsbescheid rechnen.
Ausnahmen in Sonderfällen möglich
Jedoch sind grundsätzlich Ausnahmen möglich. Nämlich dann, wenn die zuständige Behörde selbst eine Verzögerung der Antragsbearbeitung zu verschulden hat oder eine falsche Beratung stattgefunden hatte, wie die parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Elke Ferner, mitteilte.
Zahlung von Betreuungsgeld in Deutschland von 2013 bis 2015
Zahlung von Betreuungsgeld geordnet nach Bundesländern in 2015
Quelle: statista