Gemäß dem Bundesverfassungsgericht verstößt das Betreuungsgeld, so wie es derzeit geregelt ist, gegen das Grundgesetz. Die Karlsruher Richter hatten das Betreuungsgeldgesetz als rechtswidrig erklärt.

Betreuungsgeld liegt nicht im Kompetenzbereich des Bundes

Wie die Richter erklärten, hätte der Bund das Gesetz nicht auf den Weg bringen dürfen, da er nicht in die Zuständigkeit fällt. Die Kompetenz für die Gesetzgebung des Betreuungsgeldes liegt allein bei den Bundesländern, wie das Gericht mitteilte.

Betreuungsgeld wird für Kinder bis zum 3. Lebensjahr gezahlt

Das Betreuungsgeld ist im Kern für Eltern gedacht, die ihre Kinder zu Hause betreuen. 150 Euro werden dabei pro Monat für ein Kind gezahlt, was das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wichtig ist dabei, dass für die zu betreuenden Kinder allein die Eltern zuständig sind und das Kind demnach keine staatliche Kinderbetreuung in Anspruch nimmt.

Bayern will Betreuungsgeld weiterzahlen

Von den Ländern her regt sich Kritik. In Bayern beispielsweise will Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) weiterhin das Betreuungsgeld anbieten. Seehofer will vom Bund die nötigen finanziellen Mittel einfordern. „Es wird in Bayern auf jeden Fall auch in der Zukunft ein Betreuungsgeld geben. Der Bund muss die notwendigen Mittel dem Land und auch den anderen Ländern zur Verfügung stellen“, teilte Seehofer mit. Er verweist auf die Koalitionsvereinbarung, die in Berlin zum Betreuungsgeld getätigt wurde. „Die heutige rechtstechnische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an der gemeinsamen politischen Willensbildung“, so der Ministerpräsident.

SPD und Grünen befürworten Urteil

Zuspruch kommt hingegen von der SPD. „Das Betreuungsgeld war immer bildungsfeindlich. Es hält viele Jungen und Mädchen von der frühkindlichen Bildung fern. Heute wissen wir, dass es auch noch verfassungswidrig ist. Das heutige Urteil ist ein Meilenstein und bietet die einmalige Chance, die erheblichen Mittel nun bildungspolitisch sinnvoller einzusetzen“, erklärte Hubertus Heil, der stellvertretende SPD-Fraktionschef.

Zum ähnlichen Schluss gelangen auch die Grünen. „Die Betreuungsgeldmilliarde sollte nun endlich für das ausgegeben werden, was Eltern wirklich wollen und händeringend suchen: gut ausgestattete Kitas mit gut ausgebildeten und gut bezahlten Erzieherinnen und Erziehern“, teilte Katrin Göring-Eckardt, Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, mit.

Quelle: tagesschau.de

Siehe auch:

RotBetreuungsgeld (geplant ab 01.08.2013)

 

Video: BVerfG-Urteil - Betreuungsgeld

Quelle: tagesschau.de