Der Gewinn im Haushaltsetat soll sich auf Steuervorteile für Alleinerziehende und auch den Kinderfreibetrag bei den Steuern auswirken, denn Familien brauchen die finanzielle Unterstützung ganz besonders, meint die Familienministerin Manuela Schwesig. Die schwarze Null im Bundeshaushalt soll schon in diesem Jahr einen Vorteil für Familien bringen. Die Familienministerin hat angeregt, Kindergeld und Kinderfreibetrag zu erhöhen.
Letzte Erhöhung vor fünf Jahren
Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg, sieht dieses Jahr auch als den richtigen Zeitpunkt, Erhöhungen zu gewähren. Denn das wurde bereits mehrere Jahre aufgeschoben. Die letzte Kindergelderhöhung fand vor fünf Jahren statt.
Seine Vorschläge finden auch Rückhalt in der Unionsfraktion. Es heißt, dass die Situation von Familien mit mehreren Kindern und auch Alleinerziehender in besonderer Weise beachtet werden muss. Das bedeutet, konsequent zu handeln, und die Kinderfreibeträge entsprechend anzuheben.
Mehr in die Familie investieren
Über die Konditionen soll jetzt in der großen Koalition schnellstmöglich beraten und abgestimmt werden. Wenn es nach der Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Fraktion Christine Lambrecht ginge, sollte die Kindergelderhöhung noch diesen Monat beschlossen werden. Denn das schuldenfreie Jahr 2014 gibt dem Bundeshaushalt die Möglichkeit, wieder mehr in die Familie zu investieren.
Somit will Christine Lambrecht veranlassen, dass die SPD rasch mit den Beratungen beginnt. Es gehe dabei um die Anhebung des Kindesgeldes, darüber hinaus aber auch um die Erhöhung des Alleinerziehendenfreibetrags und des Kinderzuschlags für Geringverdiener.
Kalte Progression abbauen
Sie stellte auch Forderungen an Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Denn es bestehe eine Schieflage durch die kalte Progression in der Einkommensteuer. Lambrecht sieht hierbei Spielräume, die es erlauben, durch einen Abbau der kalten Progression das Problem rasch zu beseitigen. Finanzminister Schäuble solle hierzu Vorschläge machen.
Der Finanzminister warnte jedoch vor zu hohen Erwartungen. Er sehe keinen großen, sondern einen begrenzten Spielraum für eine mögliche Kindergelderhöhung.
Neuer Existenzminimum-Bericht
Wenn der neue Existenzminimum-Bericht vorliegt, wird das Kabinett darüber beraten. In diesem Bericht der Regierung werden die Ergebnisse einer zweijährlichen Untersuchung über die Kostenentwicklung für Nahrungsmittel, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung dargelegt. Die Kosten, die für den Mindestbedarf anfallen, unterliegen keinen Steuern. Das ist im Grundgesetz festgeschrieben.
Als konsequente Folge der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags müsse dann auch die Höhe des Kindergelds steigen. Das würde aber keine bedeutende Steigerung werden, so Schäuble. Denn wenn die Rate der Preissteigerungen gering ausfällt, dann müsse der steuerliche Grundfreibetrag auch nur gering erhöht werden.
Keine Nachteile bei mittleren Einkommen
Der derzeitige Kinderfreibetrag liegt bei 7008 Euro pro Kind. In diesem Jahr müsste er um 144,- Euro und im nächsten noch einmal um 96 Euro erhöht werden. Diese Zahlen sind im Entwurf des neuen Existenzminimum-Berichts enthalten.
Das Kindergeld, das derzeit monatlich 184,- Euro für das erste und das zweite Kind, für weitere Kinder 215,- Euro beträgt, muss in diesem Zusammenhang auch steigen. Anderenfalls würden Familien mit mittlerem Einkommen benachteiligt werden. Im Berichtentwurf wurden ca. 5 Euro für dieses Jahr oder 8 Euro für das nächste Jahr angegeben.
Quelle: welt.de