Da sich das Unterhaltsrecht nur zu geringen Prozentteilen aus der eigentlichen Gesetzeslage ergibt, wird der größte Teil zu rund 90 Prozent von den Gerichten entschieden. In den meisten Fällen handelt es sich um Angelegenheiten zum Einkommen oder zur Schuldenanrechnung.
Aber auch die Überstundenberechnung und die Kalkulation der Arbeitsstunden bei der Ehefrau können Bestandteil eines Gerichtsurteils sein.
Da jedes Bundesland jedoch überwiegend einheitlich urteilt, haben die Oberlandesgerichte so genannte "Unterhaltsleitlinien" verfasst. Diese grundlegenden Leitlinien werden im jeweiligen OLG angewandt und können sich in bestimmten Punkten unterscheiden. Demnach sollten immer die Leitlinien des Oberlandesgerichts beachtet werden, die im jeweiligen Wohnsitz geltend sind.
Unterhaltsleitlinien OLG (Oberlandesgericht)
OLG Celle
OLG Dresden
OLG Frankfurt/Main
OLG Hamburg
OLG Hamm
OLG Köln
OLG Naumburg
OLG Schleswig
OLG Saarländisches
OLG Thüringer
Siehe auch: