Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil entschieden, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen, sofern ihre finanzielle Lage dies erlaubt. In der Regel hilft der Staat mit Zuschüssen und die Pflegeversicherung bei einer finanziellen Minderversorgung bei pflegebedürftigen Personen aus. Sollte dies weiterhin nicht reichen, kann die Stadt oder Kommune die Kinder an den Kosten beteiligen.
Zu diesem Urteil kamen die Richter des Bundesgerichtshofes durch eine Klage eines Sohnes, der Unterhalt für seinen pflegebedürftigen Vater seitens der Stadt Bremen zahlen sollte. Der Sohn empfand dies als nicht rechtens, da das Verhältnis zum Vater seit 4 Jahren minder oder gar nicht bestand.
Der Bundesgerichtshof entschied nun über den Fall zugunsten der Stadt Bremen, da hier das Prinzip der sogenannten Dankbarkeitshaftung zugrunde gelegt werden kann. Demnach sind Kinder zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet, da diese sich aufopfernd um die Kinder gekümmert haben und sie groß gezogen haben. Sofern die Kinder dann auf eigenen Beinen stehen und finanziell in der Lage sind, Unterhalt zu zahlen, so sind sie diesem auch verpflichtet.
Nur bei sehr schwierigen Fällen, bei denen die Eltern stets grob gegen die Aufsichtspflicht verstoßen haben oder sich aggressiv über einen längeren Zeitraum gegenüber dem Kind verhalten haben, wird anderweitig geurteilt.
In dem obigen Fall entschied der BGH für die Stadt Bremen und entschied sich somit für den Generationsvertrag, der besagt, wenn eine familiäre Bindung besteht, so muss der Nachkomme für die Person, sofern seine wirtschaftlichen Verhältnisse es zulassen, Unterhalt zahlen – und zwar lebenslänglich.
Quelle: wdr5.de
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