Anspruch auf Kinderzuschlag - Antrag auf Kinderzuschlag

Voraussetzungen

Anspruch auf Kindergeldzuschlag bzw. Kinderzuschlag besteht dann, wenn das Kind unter 25 Jahre alt ist, im elterlichen Haushalt wohnt, für das Kind noch Kindergeld bezogen wird, eine Mindesteinkommensgrenze seitens der Eltern erzielt wird, wobei jedoch das Einkommen nicht die Höchsteinkommensgrenze übersteigen darf und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe besteht.

Mindesteinkommensgrenze

Die Mindesteinkommensgrenze darf derzeit von 900 Euro monatlich für Elternpaare und 600 Euro pro Monat für alleinerziehende Elternteile für den Bezug von Kinderzuschlag nicht unterschritten werden. Sollte dies der Fall sein, so besteht kein Anspruch auf den Kindergeldzuschlag.

Einkommenshöchstgrenze

Die Einkommenshöchstgrenze wird individuell aus dem Bruttoeinkommen und entsprechenden Abzügen berechnet. Dabei wird ähnlich den Regelungen des Arbeitslosengeldes II verfahren. Für die Eltern muss demnach ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens zum Lebenserhalt zur Verfügung stehen, wobei die Wohnkosten prozentual berücksichtigt werden.

Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Ein gleichzeitiger Bezug ist somit nicht möglich.

Antragstellung

Der Kindergeldzuschlag muss von den Eltern bei der entsprechenden Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Dazu ist ein Fragebogen auszufüllen, der durch Belege und der Unterschrift des Erziehungsberechtigten ergänzt wird. Ebenso gilt dies auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie stellen keine Ausnahme dar. Der Bescheid wird von der Familienkasse versandt.

Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlages

Der Kinderzuschlag beträgt pro Monat maximal 140 Euro pro Kind. Die Zahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld.

Zusätzliche Leistungen

Empfänger von Kinderzuschlag können zuzüglich zum Kinderzuschlag auch Leistungen für die Bildung erhalten. Diese können unter anderem für folgende Sachverhalte gezahlt werden:

• Schulausflüge oder Ausflüge seitens der Kita
• Klassenfahrten von mehreren Tagen
• Umfangreicher Schulbedarf
• Beförderung des Schülers
• Nachhilfe oder sonstige schulische Lernförderung
• Mittagessen in der Schule, Kita oder Hort
• Gesellschaftliche oder kulturelle Begebenheiten

Die zusätzlich gewährten Leistungen müssen bei den zuständigen kommunalen Stellen schriftlich beantragt werden.

Quelle: arbeitsagentur.de

 

Siehe auch:

Weblink Antrag auf Kinderzuschlag Pdf Button

 

Kontakte
Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag Tel: 0800 - 4 5555 30
Service-Rufnummer für Zahlungstermine Tel: 0800 - 4 5555 33