Das Elterngeld Plus wird immer beliebter. Seit der Einführung im dritten Quartal 2015 hat sich die Anzahl derjenigen, die einen Elterngeld Antrag abgeben würden, von 13,8 Prozent auf 28 Prozent mehr als verdoppelt. Vor allem in Thüringen ist Elterngeld Plus sehr beliebt, denn dort lag die Bezugsquote zuletzt 2017 bei 38,5 Prozent, wie Medien zufolge berichten. Viele Eltern entscheiden sich für das Elterngeld Plus, aber warum?

Teilzeit arbeiten bei Elterngeld Plus ist möglich

Der überwiegende Teil bezieht Elterngeld nur zur Hälfte (150 bis 900 Euro), aber dafür bis zu 28 Monate lang, also die doppelte Zeit. Daneben können Eltern einer Teilzeitarbeit nachgehen. Der Job wird somit nicht an den Nagel gehängt, man bleibt im Geschehen drin. Neuerungen und Aktuelles im Job bekommen Mütter und Väter somit stets live mit.

Die Angst, sich nach der Elternzeit nicht mehr in den Beruf einzufinden, sich wieder zu integrieren, weil man einfach schlicht und ergreifend raus ist, verschwindet somit. Hinzu kommt, dass man durch das Elterngeld Plus auch Vorteile in der Bezugsdauer erzielen kann. Zum Beispiel dann, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, also für 25 bis maximal 30 Stunden pro Woche und sich die Kindesbetreuung teilen. Dann ist es sogar möglich, das Elterngeld Plus für vier zusätzliche Monate in Anspruch zu nehmen. Bisher nutzen 5,6 Prozent der Bezieher von Elterngeld Plus dieses Modell. Tendenz jedoch steigend.

Video: Elterngeld Plus kurz erklärt

Quelle: youtube-nocookie.com

Elterngeld Plus kann in Kombination mit Elterngeld bezogen werden

Eine Kombination von Elterngeld Plus und Elterngeld ist möglich. So können die 14 Elterngeldmonate, die den Eltern zustehen, in Elterngeld Plus-Monate und in Basiselterngeldmonate aufgeteilt werden. Das Basiselterngeld stellt das reguläre Elterngeld dar. Mütter und Väter können beispielsweise neun Monate lang normales Elterngeld (Basiselterngeld) erhalten. Die folgenden 6 Monate können sie Elterngeld Plus beziehen. Sollte das Kind dann den 14. Lebensmonat vollendet haben, so ist nur noch der Bezug von Elterngeld Plus ohne Unterbrechung möglich.

Betreuungsgeld und Elterngeld Plus ist möglich

Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes ist ein paralleler Bezug von Betreuungsgeld und ElterngeldPlus möglich.

Wichtig: Ein paralleler Bezug von Elterngeld und Elterngeld Plus ist nicht möglich!

Elterngeld Plus Zuverdienst: Berechnung und Infos

Grundsätzlich kann beim Elterngeld ein Elternteil 12 Monate lang 65 Prozent des vorherigen Einkommens nach der Geburt des Kindes erhalten.
Beispiel: Die Mutter erhält vor der Geburt des Kindes 1.300 Euro pro Monat als Arbeitslohn. Sie beantragt Elterngeld für 12 Monate. Nach der Geburt des Kindes ist sie für 6 Monate zu Hause ohne Arbeit. Die 1.300 Euro Arbeitslohn fallen in diesem Zeitraum weg. Sie erhält stattdessen Elterngeld in Höhe von 65 Prozent, also 845 Euro. Nach den 6 Monaten bleiben ihr noch 6 Monate Elternzeit zur Verfügung. Sie geht in dieser Zeit einem Teilzeitjob nach und verdient 600 Euro. Von den ursprünglichen 1.300 Euro fallen nun 700 Euro weg.

Nun hat die Mutter zwei Möglichkeiten:

1. Bezug von Teilzeit-Elterngeld
Hier würde sie 6 Monate lang weiterhin Elterngeld erhalten. Dies bedeutet, dass ihr 65 Prozent von 700 Euro, also 455 Euro pro Monat, an Elterngeld zustehen würden. Dies macht in 6 Monaten 2.730 Euro.

2. Bezug von Elterngeld Plus
Durch eine Verdopplung ihrer 6 restlichen Monate kann sie 12 Monate Elterngeld Plus beziehen. Das Elterngeld Plus würde hier nun die Hälfte des wegfallenden Einkommens ersetzen. Dies wären in unserem Beispiel also 350 Euro, was die Mutter an Elterngeld Plus erhalten würde ohne Teilzeitjob. In 12 Monaten würde sie somit 4.200 Euro erhalten.

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Quelle: BMFSFJ