Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschrieb am 14. August 2017 das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende. Es ist rückwirkend zum 01. Juli 2017 in Kraft getreten und gilt auch im Jahr 2022 weiter. Besonders Alleinerziehende sollen besser gestellt werden. Somit können sie rückwirkend zum 1. Juli 2017 einen Unterhaltsvorschuss für ihr Kind bis zum 18. Lebensjahr erhalten. Die bisherige Maximaldauer für den Bezug von Unterhalt in Höhe von 72 Monaten entfällt.

Unterhaltsvorschuss fast verdoppelt

Gemäß Medienangaben, die sich auf einen Bericht des Bundesfamilienministeriums stützen, ist im Jahr 2017 die Anzahl an Kinder, die einen Unterhaltsvorschuss erhalten, um 75 Prozent gestiegen. So wurde Mitte 2017 ein Unterhaltsvorschuss für 414.000 Kinder gezahlt. Ende März 2018 waren es bereits 714.000 Kinder. Grund für den massiven Anstieg ist die Ausweitung der gesetzlichen Regelungen für den Unterhaltsvorschuss aus dem Jahr 2017.

Wer erhält einen Unterhaltsvorschuss?

Einen Unterhaltsvorschuss erhält nur dasjenige Kind, welches bei einem Elternteil lebt und dieser keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil für das Kind bekommt. Vor der Neuregelung waren die Anspruchsvoraussetzungen so geregelt, dass nur Unterhalt für höchstens 72 Monate lang für Kinder bis zwölf Jahren geleistet werden musste. Nun wurden die Ansprüche ausgeweitet, so dass nun auch Kinder bis zum 18. Lebensjahr einen Unterhaltsvorschuss ohne Begrenzung der Leistungsdauer erhalten können.

Infografik: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

Unterhalltsvorschuss

So viel Unterhaltsvorschuss gibt es im Jahr 2023

Im Jahr 2023 beträgt der Unterhaltsvorschuss wie folgt:

  • 187 Euro pro Monat für Kinder bis zu 5 Jahren
  • 252 Euro pro Monat für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren
  • 338 Euro pro Monat für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren

So viel Unterhaltsvorschuss gibt es im Jahr 2022

Im Jahr 2022 beträgt der Unterhaltsvorschuss wie folgt:

  • 177 Euro pro Monat für Kinder bis zu 5 Jahren
  • 236 Euro pro Monat für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren
  • 314 Euro pro Monat für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren

Der Unterhaltsvorschuss 2020

Gemäß dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergeben sich aktuell folgende Sätze:

  • Kinder von 1 - 5 Jahren erhalten 165 Euro
  • Kinder von 6 - 11 Jahren erhalten 220 Euro
  • Kinder von 12 - 17 Jahren erhalten 293 Euro

Infografik: Höhe des Unterhaltsvorschusses 2019

Hoehe Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss bei Kindern ab 12 Lebensjahren

Kinder nach der Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen für den Bezug von einem Unterhaltsvorschuss nicht selbst auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sein. Das Gleiche gilt für Alleinerziehende, die neben ihrem SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielen.
Damit wird der Staat für alle Kinder einen Unterhaltsvorschuss zahlen, die keine Unterhaltszahlungen erhalten. Der Unterhaltsvorschuss kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Dabei kann der Antrag für die Zeit ab 01. Juli 2017 auch noch im September 2017 gestellt werden.

Unterhaltsvorschuss beantragen: Die wichtigsten Städte von A - Z

Pfeil RotAugsburg
Pfeil RotBerlin
Pfeil RotBremen
Pfeil RotDresden  
Pfeil RotFrankfurt am Main

Pfeil RotHamburg
Pfeil RotIngolstadt 
Pfeil RotLeipzig
Pfeil RotNürnberg

 Infografik: Wo Unterhaltsvorschuss beantragen?

Unterhaltsvorschuss Antrag

Erklärfilm: Was ist neu am Unterhaltsvorschuss?

Quelle: youtube-nocookie.com

Text: spiegel.de, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend