Alleinerziehende Elternteile in Hamburg sollen ab dem 01. Juli 2017 von den Neuregelungen zum Unterhalt profitieren können, wenn der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt leistet. Die Neuregelungen wurden im Rahmen des Länderfinanzausgleichs vom Bundesrat beschlossen.

Neuregelungen vor allem zum Unterhaltsvorschuss

In den Bezirken können künftig alleinerziehende Elternteile einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt. Bisher erhalten rund 17.000 Kinder einen Unterhaltsvorschuss in Hamburg. Durch die Neuregelungen werden rund 4.600 weitere Kinder hinzukommen.

Die Regelungen umfassen unter anderem folgende Neuerungen:

  • Unterhaltsvorschuss wird ab 01. Juli 2017 für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt (bisher war es bis zum 12. Lebensjahr)
  • Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben

Unterhaltsvorschuss soll stärker eingefordert werden

Für die Umsetzung der Neuregelungen werden in Hamburg 20 weitere Mitarbeiter eingestellt. Damit soll das Antragsvolumen schneller abgearbeitet werden. Zudem mahnt der Hamburger Bundestagsabgeordnete Marcus Weinberg, dass der Unterhaltsvorschuss vehementer von säumigen Elternteilen eingefordert werden müsse, denn nur jeder achte Unterhaltspflichtige zahlt den Unterhaltsvorschuss auch zurück. Viele säumige Elternteile verweigern indes die Unterhaltszahlungen. Dem Land Hamburg kostet die Umsetzung der Neuregelungen jährlich rund 20 Millionen Euro.

Quelle: ndr.de