Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) haben den Zuschlag nun beschlossen, wie es in einem Bericht heißt. Doch nicht nur der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird erhöht, auch das Kindergeld wird um 2 Euro steigen. Zum neuen Jahr wird der Beitrag um zehn Euro erhöht, der Kinderzuschlag wird dann 170 Euro betragen.

Der Hintergrund des Beschlusses ist, dass Eltern zukünftig nicht wegen der Kosten für die Versorgung ihrer Kinder auf die Grundsicherung zurückgreifen müssen. Der geplante Kinderzuschlag wird also den Eltern zustehen, die zwar ihre eigenen Ausgaben durch Erwerbsarbeit decken können, aber nicht den Bedarf ihrer Kinder.

Steuerentlastungen und Kinderzuschlag bedingen einander

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig setzte den Kinderzuschlag mit denen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geplanten Steuerentlastungen in Verbindung. Im Gesetzentwurf des Finanzministeriums geht es um eine kleine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, von den aktuellen 8652 Euro wird er nun bis zum Jahr 2018 auf 9000 Euro steigen. Dazu wird noch eine Zustimmung des Koalitionsausschusses benötigt.

Die Auswirkungen der Einkommensteuerprogression sollen sich nach dieser Reform nicht mehr bei den Geringverdienern niederschlagen. Die geplanten Reformen zielen auf ihre steuerliche Entlastung.