Eheleute bevorzugen Klassen III und V

Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Laut einer Anfrage der Fraktion der Grünen an die Bundesregierung ziehen ca. 99% der steuerpflichtigen Eheleute eine Kombination der Steuerklassen III und V vor. Dabei erzielt der Ehepartner mit dem größeren Verdienst einen sichtlich höheren Nettobetrag. Der andere Ehepartner (in 90 % ist das die Ehefrau) hat dadurch in der Steuerklasse V ein deutlich geringeres Nettoeinkommen. Dadurch verringert sich auch der Anspruch auf das monatliche Elterngeld.

Bei einem Rechenbeispiel, in dem der Mann ein Bruttojahreseinkommen von 48000 Euro und seine Frau von 24000 Euro hat, büßt sie im Vergleich zur Steuerklasse IV ganze 2.872 Euro jährlich ein. Rein rechnerisch wäre die Steuerklasse IV hierbei besser, dann würde sich der Anspruch auf Elterngeld auf 140,- Euro erhöhen. In dieser Steuerklasse wären auch das Krankengeld um 243,- Euro und das Arbeitslosengeld um 149,- Euro höher, so das Bundesfinanzministerium.

Steuerklassen IV und IV sind für Gleichstellung förderlich

Wenn man die Nettoeinkommen beider Ehepartner allerdings zusammenrechnet, kommt es oft vor, dass sie ein höheres Nettoeinkommen erzielen, wenn die Steuerklassen III und V gewählt wurden.

Das Bundesfinanzministeriums gibt an, dass sich die Anzahl der Ehepartner, die die Steuerklasse IV gewählt haben, in den Jahren 2011 bis 2015 fast verdoppelt hat. Zu beachten ist aber, dass das dennoch insgesamt weniger als 0,5 % aller Ehepartner sind.

Die Grünen meinen, dass das Faktorverfahren mit der Steuerklassenkombination IV und IV besonders förderlich für die Gleichstellung wäre. Die Praxis sieht aber nach wie vor anders aus. Daher fordern die Grünen, das Faktorverfahren zum Regelverfahren für die Steuerpflicht von Eheleuten zu machen.