1. Bettensteuer
Die Bettensteuer wird seit 2010 erstmalig von den Kommunen erhoben. Damals führte die Stadt Köln als erstes die Zusatzsteuer ein, die auch als Kulturförderabgabe bezeichnet wird. Die Stadt nahm damit rund 4,5 Millionen Euro zusätzlich ein. Bis heute erheben 20 deutsche Städte die Bettensteuer. Dabei entscheidet die Kommune selbst, ob sie die Steuer einführt oder nicht. Das eingenomme Geld erhält die Stadt, in der die Bettensteuer eingeführt wurde. Im Jahre 2012 hat ein Gericht entschieden, dass die City Tax von Geschäftsreisenden nicht gezahlt werden muss. Lediglich Touristen müssen den Beitrag entrichten.
In folgenden Städten wird bisher die Bettensteuer erhoben:
Aachen, Bingen, Bochum, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Eisenach, Erfurt, Flensburg, Jena, Köln, Lübeck, Mainz, Meißen, Oldenburg, Osnabrück, Trier und Weimar.
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2. Kurtaxe
Die Kurtaxe ist ähnlich der City Tax, also der Bettensteuer oder auch Kulturförderabgabe genannt. Sie wird in einigen Urlaubsgebieten erhoben. Besonders Kurorte und Erholungsgebiete verlangen eine Kurtaxe. Der Betrag liegt in der Regel zwischen 1,40 und 3,20 Euro pro Person und Nacht. Die Höhe des genauen Betrages legt die Gemeinde fest. Aus den Einnahmen werden zumeist öffentliche Einrichtungen, die Infrastruktur und diverse Veranstaltungen finanziert. Von der Kurtaxe befreit sind Schwerbehinderte und Geschäftsreisende. Das Hotel zieht den zu entrichtenden Betrag vom Hotelgast ein und gibt diesen an die Gemeinde weiter. Die Kurtaxe muss auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Zudem muss der Hotelgast eine Kurtaxenkarte ausfüllen.
3. Endreinigung
Vermieter von Ferienwohnungen verlangen häufig eine Gebühr für die Endreinigung. Diese Gebühr wird meist als Zuschlag zu dem Gesamtpreis berechnet und ist extra ausgewiesen. Gesetzlich gesehen, ist dies nicht korrekt. In einem Urteil aus dem Jahre 1991 muss die Endreinigung in dem Gesamtmietpreis enthalten sein und darf nicht extra eingezogen werden.
4. Strandgebühren
In vielen Urlaubsgebieten wird eine Strandgebühr erhoben. Diese ist vor dem Schwimmen und der Nutzung des Strandes an einem Kassenhäuschen zu entrichten. Die kostenpflichtigen Strände sind zumeist eingezäunt, so dass Nichtzahler keinen Zutritt zum Strand haben. In der Regel müssen Besucher an deutschen Stränden durchschnittlich drei Euro berappen pro Person und pro Tag. Dies ist im Vergleich zu anderen Urlaubsgebieten noch recht günstig. In Italien etwa zahlt ein Urlauber durchschnittlich 5 bis 7 Euro pro Person und pro Tag. An einigen Stränden liegt der Preis auch deutlich höher. Zudem lassen Liegestühle, Sonnenschirme, Toiletten und Umkleidekabinen den Preis schnell höher schlagen. So ist es keine Seltenheit, dass Urlauber pro Tag und pro Person schnell zwischen 15 und 20 Euro, in 2022 sogar ab 50 Euro in Italien los sind. Mit den Strandgebühren finanziert die Gemeinde in der Regel die Sauberkeit an den Stränden, aber auch die Infrastruktur.
5. Servicepauschale
Wer eine Kreuzfahrt ins Auge gefasst hat, der sollte sein Augenmerk nicht nur auf das Schiff an sich, den Annehmlichkeiten an Bord und der Ausstattung der Kabine richten, sondern auch auf die Servicegebühren. Denn diese können bis zu 15 Prozent des Bordkontos pro Tag zu Buche schlagen. Vor dem Verlassen des Schiffes muss diese dann beglichen werden und hier bekommen so einige Gäste dann quasi Stielaugen. Denn die Servicegebühr auf Kreuzfahrtschiffen darf nicht unterschätzt werden. Bis zu 10 Euro pro Person und Tag kann eine Reederei verlangen. Diese haben eigene Regelungen und können die Preise individuell gestalten. Auf einigen Schiffen wird zudem eine Pauschale für Trinkgeld verlangt. Reisende sollten sich daher unbedingt vor Reisebeginn und der Buchung über mögliche Zusatzgebühren informieren.
6. Gebühren Gedeck
Vor allem in Italien ist es gängige Praxis, dass das Gedeck, sprich Messer, Gabel, Löffel, Brot, Olivenöl Salz, Pfeffer und Tischdecke, bezahlt wird – und zwar nicht vom Restaurant selbst, sondern vom Kunden. In Italien ist dies als „coperto“ auf der Rechnung, sofern man eine wünscht, ausgewiesen. Im Normalfall schlägt das Coperto zwischen 1,50 und 7 Euro zu Buche – je nachdem wo der Gast speist. Wer es günstiger mag und auch traditioneller, der sollte definitiv nicht in Touristengebiete speisen, sondern ein wenig außerhalb. Gerade die ländlichen Gebiete eignen sich dafür besonders gut. Hier lernt der Gast nicht nur Land und Leute kennen, sondern kann auch traditionell zu einem gutem Preis speisen. Bei der Rechnung sollte der Kunde eher die „inoffizielle“ Rechnung verlangen, sofern er denn danach gefragt wird, denn die „offizielle“ Rechnung mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer kann nochmals mit ein paar Euro zu Buche schlagen.
7. Roaming Gebühren
Ein besonderer Kostenfaktor sind Roaming-Gebühren, auch wenn die EU diese seit dem 01. Juli 2012 preislich per Gesetz begrenzt hat. Seit dem 01 Juli 2012 dürfen ausgehende Anrufe über das Handy nur noch mit maximal 0,29 Euro pro Minute abgerechnet werden. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer. Eingehende Anrufe dürfen nur noch maximal 0,08 Euro kosten, zuzüglich der Mehrwertsteuer. Ebenso gibt es preisliche Obergrenzen bei Übertragungen von Daten, wie beispielsweise MMS. Wer also viel im Ausland an Daten versenden oder telefonieren möchte, der sollte sich vor seinem Urlaubsantritt über die Kosten informieren. Oftmals bieten Mobilfunkanbieter auch bestimmte Tarife für das Ausland an.
8. Mehrwertsteuer
In einigen Ländern, hier sei besonders die USA genannt, wird an der Kasse noch extra die Mehrwertsteuer bzw. eine Verkaufssteuer berechnet. Diese wird grundsätzlich in den USA gesondert an der Kasse berechnet. Kunden, die also einkaufen gehen, sollten sich vorab informieren, wie viel Kosten noch extra hinzu kommen. Die Tücke ist nämlich diese, dass jeder Bundesstaat und jede Stadt ihre Steuer selbst festlegt. Somit kann der Prozentsatz zwischen den einzelnen Geschäften enorm variieren.
9. Zollgebühren
Besonders vorsichtig sollten Reisende bei Einkäufen im Urlaubsgebiet sein, denn nicht alles, was im Zielgebiet angeboten wird, darf auch ausgeführt und in Deutschland eingeführt werden. Demzufolge
sollten sich Reisende unbedingt vorab über die Zollbestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes informieren. Die Bestimmungen können beim Auswärtigen Amt eingesehen werden. Hat man die Höchstmenge an einführbaren Gütern überschritten, so kann dies teuer werden. Denn dann muss eine Einfuhrabgabe entrichtet werden, die der Zoll berechnet. Besonders oft tappen Reisende in diese Falle, wenn sie beispielsweise für Freunde und Bekannte Zigaretten mitbringen.
10. Mautgebühren
Die Maut-Gebühr wird oft bei Reisende, die mit dem PKW in das Urlaubsgebiet fahren, unterschätzt. Die Gebühr wird häufig für bestimmte Straßen, Brücken und Autobahnen erhoben. In einigen Ländern und Städten wird eine City-Maut berechnet. Entrichtet man diese, so kann man innerhalb der jeweiligen Stadt fahren. In London beispielsweise wird eine Straßennutzungsgebühr erhoben. Diese gilt für innerstädtische Bereiche am Werktag. In Tokio hingegen muss nur für die Zufahrt in die Stadt eine Gebühr entrichtet werden. In Deutschland zahlen bisher nur LKWs eine Maut-Gebühr. In Italien sind quasi alle Autobahnen, die sogenannte Autostrada, mautpflichtig.