Auch im öffentlichen Dienst kommt es zu gerichtlichen Entscheidungen. Nachfolgend haben wir für Sie 10 kuriose Fälle zusammengestellt.
Fall 1: Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Nebenverdienst als Zuhälter
BAG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 –
Ein Straßenbauarbeiter im öffentlichen Dienst machte sich wegen Zuhälterei mit Körperverletzung strafbar. Als Grund für seinen Nebenverdienst gab er an, seine Familie ernähren zu müssen. Er benötigte ein zusätzliches Einkommen. Daher kam er auf die Idee, in seiner Freizeit als Zuhälter zu arbeiten. Der Arbeitgeber kündigte ihn nach Bekanntwerden seiner Nebenbeschäftigung fristlos.
Fall 2: Angestellter im öffentlichen Dienst wegen Drogenhandel in der Freizeit gekündigt
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.04.2014 - 2 AZR 684/13 -
Ein Angestellter der Bundesagentur für Arbeit handelte in seiner Freizeit mit Drogen. Daraufhin kündigte ihn der Arbeitgeber mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer nicht mehr vertrauenswürdig sei.
Fall 3: Angestellter im öffentlichen Dienst hat keinen Anspruch auf Freistellung für Geburtstagsnachmittag, Weiberfastnacht und Rosenmontagsumzug
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2009 - 2 Ca 6269/09 -
Ein Angestellter im öffentlichen Dienst wollte seinen Geburtstag am Nachmittag, die Weiberfastnacht und den Rosenmontagsumzug feiern. Er beantragte die Freistellung für diese drei Tage. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellungen, auch wenn er in den vergangenen Jahren diese bewilligte. Der Arbeitnehmer legte Klage wegen betrieblicher Übung ein – und verlor.
Fall 4: Beamter installierte Schadprogramme auf dem Netzwerk der Dienststelle
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.07.2012 - VG 5 L 130.12 -
Ein Beamter wurde verdächtigt, Schadprogramme auf das Computernetzwerk seiner Dienststelle zu installieren, um Passwörter auszuspionieren. Daraufhin verhängte seine Dienststelle ein Amtsausübungsverbot für den Beamten.
Fall 5: Gerichtsvollzieher wird wegen Bandidos-Mitgliedschaft in den Innendienst versetzt
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2010 - 1 B 887/10 -
Ein Gerichtsvollzieher war Mitglied des Motorradclubs "Bandidos" und sympathisierte mit den Zielen und Aktivitäten des Clubs. Daraufhin hat ihn der Dienstherr in den Innendienst des Amtsgerichts versetzt.
Fall 6: Umsetzung eines Beamten wegen handgreiflicher Kollegschaft zulässig
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.04.2007 - 2 K 1506/06.KO -
Ein Beamter hatte mit schweren Störungen der Arbeitsatmosphäre zu kämpfen, wobei es unter anderem auch zu Handgreiflichkeiten der Kollegschaft gegen ihn kam. Der Beamte wurde wegen der gestörten Arbeitsatmosphäre vom Dienstherrn in einen anderen Bereich umgesetzt.
Fall 7: Kündigung wegen Baumschnitts während der Arbeitszeit
Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 23.02.2012 - 3 Ca 3495/11 und 3 Ca 3566/11 -
Ein Vorarbeiter der städtischen Grünpflegekolonne hatte in seiner Arbeitszeit Bäume gegen Annahme finanzieller Mittel beschnitten. Der Arbeitgeber kündigte ihn fristlos. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach entschied, dass der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Baumschnitts einhalten muss.
Fall 8: Abmahnung wegen Beschuldigung der Anwendung von Stasi-Methoden
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04 -
Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erklärte seinem Arbeitgeber, dass das Anfertigen von Gesprächsvermerken und auch das Zitieren aus Gesprächsvermerken zu Stasi-Methoden gehören. Daraufhin mahnte der Arbeitgeber ihn ab.
Fall 9: Beamter betankt Dienstfahrzeug falsch und haftet selbst
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.02.2017 - BVerwG 2 C 22.16 -
Ein Beamter betankte sein Dienstfahrzeug falsch und klagte, da der Dienstherr keinen Tankadapter eingebaut hatte, der somit eine Falschbetankung unter Umständen verhindert hätte. Das Bundesverwaltungsgericht entschied zugunsten des Dienstherrn. Dieser sei nicht verpflichtet, einen Tankadapter einzubauen. Im Gegenteil: Der Dienstherr hat Schadensersatzanspruch gegen den Beamten wegen grober Fahrlässigkeit.
Fall 10: Verletzung eines Beamten während des Toilettenbesuchs steht unter Dienstunfallschutz
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.11.2016 - BVerwG 2 C 17.16 -
Ein Beamter kann auch dann mit dem Dienstunfallschutz rechnen, wenn er beim Toilettengang im Dienstgebäude verletzt wird. Im zugrunde liegenden Fall verletzte sich eine Beamtin an einem Fenster, als sie auf der Toilette saß und wieder aufstehen wollte.