Gerichte fällen heute fast täglich Urteile zu Streitfällen, die die digitale Welt betreffen. Das neueste Urteil aus dieser Rubrik: Bietet jemand in einem Friseursalon oder Café den Kunden ein offenes WLAN-Netz an, haftet der Inhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen der Kunden, z.B. wenn sie Musik illegal herunterladen.
1. Internet zu langsam: Vertrag kündbar
Ist das Internet deutlich langsamer als vertraglich vereinbart, kann der Nutzer seinen DSL-Anschluss kündigen. In dem Fall kamen statt der vereinbarten 18 Mbit/s nur 5 bis 7 Mbit/s zustande. Diese 60 bis 70 Prozent weniger als vereinbart, wurden von den Richtern als nicht akzeptabel angesehen.
2. Umzug: DSL-Kündigung ist möglich
Besitzt man einen gültigen DSL-Vertrag und möchte dorthin umziehen, wo kein DSL verfügbar ist, kann man außerhalb der Frist kündigen. Dies ist nur möglich, wenn der Provider vor Ort nichts Vergleichbares anbietet. Gibt es am neuen Zuhause vergleichbares DSL, ziehen Vertrag und Anschluss jedoch mit um.
3. Falsch ausgepreist: Lieferung ist nicht verpflichtend
Hat ein Internet-Verkäufer seine Ware versehentlich falsch ausgepreist, muss er sie nicht zum angegebenen Preis liefern. Ein Anbieter in München hatte Snowboards statt für 1049,95 Euro mit 1,05 Euro angeboten. Ein Interessent wollte zehn Stück kaufen, bekam sie aber nicht für den Preis und unterlag vor Gericht. Ist der falsche Preis jedoch nicht auf Anhieb erkennbar, könnte der Interessent recht bekommen.
4. Digitale Einkäufe: Der Kunde hat ein Recht darauf
Internet-Anbieter dürfen ihren Kunden das Konto nicht sperren, damit dieser keinen Zugriff auf die bisherigen digitalen Einkäufe hat. Alles, was in der Cloud des Kunden gespeichert ist, muss für ihn frei zugänglich bleiben, wie MP3-Musikdateien, E-Books, bzw. Filme. In dem konkreten Fall hatte Amazon das Konto eines Kunden gesperrt, da dieser zu häufig Waren zurückgesendet hatte.
5. Ausprobieren erlaubt
Wer eine Ware im Internet bestellt, kann diese testen. Er erhält den vollen Preis auch dann zurück, wenn der Artikel Gebrauchsspuren aufweist und nicht mehr neuwertig ist. Der Fall: Ein Wasserbett wurde getestet. Hier muss der Verkäufer damit rechnen, dass trotz sachgerechten Tests der Artikel nicht mehr neuwertig ist.
6. Nacktfotos von andern kosten Schmerzensgeld
Verbreitet man Nacktfotos von anderen Personen ohne deren Zustimmung im Internet, ist das eine Straftat. Auch dann, wenn die Fotos nicht echt sind, z.B. aufgrund von Photoshop-Bearbeitung. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte einen Mann, der Bilder seiner Schwägerin in pornografischen Fotomontagen im Internet veröffentlicht hatte, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15 000 Euro.
7. Keine Elternhaftung für im Internet spielende Kinder
Eltern müssen nicht bezahlen, wenn ihr minderjähriges Kind ohne Erlaubnis ein kostenpflichtiges Browserspiel aufruft. Das Amtsgericht Hamburg urteilte, dass die Kosten von 430 Euro, die ein Minderjähriger verursachte, nicht von den Eltern zu bezahlen sind. Der Anbieter des Spiels kann nicht von Vornherein von einer Zustimmung der Eltern für die kostenpflichtige Leistung ausgehen.
8. E-Mail-Pranger verletzt Persönlichkeitsrechte
E-Mails von Mitarbeitern dürfen nicht von anderen, wie Chefs oder Kollegen, auf einer Internetplattform wie Facebook oder Xing verbreitet werden. In dem Fall wurde eine Kündigung veröffentlicht. Dieser E-Mail-Pranger verletzt Persönlichkeitsrechte, so die Richter vom Landgericht Hamburg.
9. Abmahnungen per E-Mail sind möglich
Eine wirksame Abmahnung bedarf nicht der postalischen Form, wie Brief oder Einschreiben. Die Abmahnung kann auch mit einer E-Mail verschickt werden. Landet diese im Spamordner, gilt sie trotzdem als zugestellt, urteilte das Landgericht Hamburg.
10. E-Mail-Krankmeldung
Arbeitgeber können sich auch per E-Mail krank melden. Dieser Zustellweg ist nur möglich, wenn man sicher ist, dass die E-Mail den Verantwortlichen rechtzeitig erreicht, weil sie z.B. auch gleich früh gelesen wird.