Mietbremse für bezahlbaren Wohnraum
Es gibt ein neues Gesetz, das die Mietpreisbremse vorschreibt. Es sieht vor, dass der Mietpreis nicht unendlich steigen darf. Bei Neuvermietungen kann ab sofort die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau betragen. Jedoch gilt diese Regelung nur dort, wo die Lage auf dem Wohnungsmarkt als angespannt bezeichnet werden kann. Das ist vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten der Fall, um Wuchermieten in großen Städten den Riegel vorzuschieben. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten, also Gebäude, die nach dem 1. Oktober 2014 bezugsfähig sind. Zunächst gilt die Bremse für die Miete höchstens fünf Jahre, kann aber von den einzelnen Bundesländern in Eigenregie verändert werden.
Maklerbezahlung–wer ist zuständig?
Geregelt ist nun, dass der, der den Makler bestellt hat, ihn auch bezahlen muss. Mieter brauchen somit nicht mehr für die Kosten aufkommen, sondern in der Regel der Vermieter. Kaufen verschiedene Parteien Wohnungen oder Häuser, dann müssen sie sich einigen, wer die Maklerkosten bezahlt.
Putzmittel und Gefahrgüter nur mit Warnzeichen
Ob nun Backofenspray, Entkalker oder Abflussreiniger, alle chemischen Produkte im Haushalt müssen ab Juni ein neues Warnzeichen tragen. Ziel ist es, zum einen damit dem Verbraucher die Gefahren zu verdeutlichen, die die darin enthaltenen Chemikalien haben. Zum anderen soll mit den Warnzeichen die richtige Verwendung gefördert werden. Die alten Gefahrensymbole erhalten entweder ein neues Gesicht oder werden ausgetauscht. Das bekannte Piktogramm des Andreaskreuzes wird durch andere Symbole abgelöst: vor möglichen Hautreizungen warnt ein Ausrufungszeichen, auf Verschluckungsgefahr weist das Zeichen Gesundheitsgefahr hin. Und auch bei der Farbgebung ändern sich die bestehenden Symbole: Alle Piktogramme sind jetzt schwarz auf weißem Hintergrund mit einem rotem Quadrat umrandet. Die Vereinheitlichung der Gefahrenpiktogramme erfolgt nach einer UN-Vorgabe. Somit sind sie weltweit gültig.
Gen-Honig ohne Kennzeichnung
Ob Honig mit oder ohne Gen-Pollen produziert wurde, muss ab 1. Juni nicht mehr gekennzeichnet werden. Wurden für den Honig nur gentechnisch veränderte Pollen verwendet, ist die Kennzeichnung ebenfalls nicht notwendig.
Neue Verordnung zur Reduktion von Arbeitsunfällen
Die neue Betriebssicherheitsverordnung am Arbeitsplatz soll die Zahl der Arbeitsunfälle verringern. Damit werden erstmals europäische Vorschriften umgesetzt und der sichere Umgang mit Anlagen und Arbeitsmitteln geregelt. So benötigen Aufzüge eine Prüfplakette, ähnlich der TÜV-Plakette für das Kfz. Ziel dieser Regelung ist eine regelmäßige Überprüfung von Aufzügen. Das neue Gesetz ist aber auch der Tod des Paternosters. Denn Aufzüge ohne Türen können nur noch von befugten Personen benutzt werden. Wer gegen die Verordnung verstößt, kann strafrechtlich verfolgt werden. Weitere Regelungen der Verordnung sind aktualisierte Vorgaben, um Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren und zur altersgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln.