Nach reger Diskussion ist das Gesetz zur Tarifeinheit im Bundestag beschlossen worden. 448 Bundestagsabgeordnete stimmten dafür, 126 dagegen und es gab 16 Stimmenthaltungen. Am 12. Juni muss jetzt nun noch der Bundesrat zustimmen. Das neue Gesetz wird schon einen Monat später wirksam werden, denn eine Mehrheit in der Länderkammer ist nicht notwendig. Berufsgewerkschaften kritisierten allerdings die neuen Regelungen und haben eine Verfassungsklage angekündigt.
In der Beratung des Bundestags hatten die Abgeordneten von Koalition und Opposition große Differenzen gehabt. Die Bundesregierung will nicht, dass das gesamte Land durch die Streiks von Spartengewerkschaften in einen desolaten Zustand versetzt werde. Damit wurde auch die Verabschiedung des Gesetzes zur Tarifeinheit begründet.
Einschränkung des Streikrechts greift in Grundrechte ein
Andrea Nahles von der SPD nannte das Streikrecht ein "Mittel zur Stärkung der Tarifautonomie", auch ihre Kollegen von der Linkspartei und den Grüne sind nicht einverstanden damit, in das Streikrecht einzugreifen, denn das wäre laut Opposition auch ein Eingriff in die Grundrechte.
Das neue Gesetz zur Tarifeinheit besagt, dass für eine bestimmte Gruppe der Beschäftigten in Betrieben nur noch der Tarifvertrag der Gesellschaft gültig sein wird, die die meisten Mitglieder aufweist.
Verhandlungspartner setzten auf Kooperation und Einigung
Andrea Nahles, die betont hatte, dass es bei den Verhandlungen um Kooperation und Einigung gehen solle, denn das sei der Sinn des Gesetzes, fand lobende Worte für die geplante Schlichtung des Tarifstreits zwischen Lokführergewerkschaft GDL und Bahn. Beide waren zu einer Schlichtung gekommen, so dass der länger andauernde Streik beendet werden konnte.
Gleichzeitig sagte Nahles, dass das Koalitionsrecht und das Streikrecht unantastbar wären. Der Kampf einzelner Gruppen dürfe aber nicht die gesamte Belegschaft miteinbeziehen, das widerspreche dem kollektiven Handeln.
Streiks nicht nur mit Ziel neuer Tarifverträge
Kritik am neuen Gesetz kam von den Linken. Der Fraktionsvize Klaus Ernst sieht damit das Streikrecht kleiner Gewerkschaften beeinträchtigt. Es dürfte nicht sein, dass ein Streik nur dann möglich ist, wenn an dessen Ende ein neuer Tarifvertrags stehen soll.
Gerade kleinere Gewerkschaften hätten das Tarifniveau immer wieder angehoben, meinte Anton Hofreiter, der Fraktionschef der Grünen. Die SPD habe das aber immer wieder verhindert.