Im Jahr 2015 treten einige Neuerungen in Kraft, die nachfolgend in einer Auswahl aufgeführt sind.

Mindestlohn

Zum 01. Januar 2015 wird der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde flächendeckend eingeführt. Dies entspricht dann einem Mindest-Bruttogehalt von 1.473 Euro pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche. Von dieser Regelung ausgenommen sind Langzeitarbeitslose, Praktikanten, Auszubildende und unter 18-jährige Personen, die keinen Berufsabschluss haben. Für Langzeitarbeitslose greift der Mindestlohn erst nach sechs Monaten nach Rückkehr in eine neue Beschäftigung. Damit soll die Rückkehr erleichtert werden.

Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe

Ab 01. Januar 2015 steigt der Satz von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe um 8 Euro auf 399 Euro pro Monat. Unter 6-jährige Kinder haben einen künftigen Anspruch von 234 Euro pro Monat. Damit steigt der Satz bei dieser Altersgruppe um 5 Euro monatlich. Bei Kindern von 6 bis 13 Jahren steigt der Satz um 6 Euro auf 267 Euro pro Monat. Zwischen 14 und 18-jährige Kinder erhalten künftig 302 Euro monatlich. Damit steigt der Satz im Januar 2015 um 6 Euro. Laut Angaben der Bundesregierung steigen die Sätze von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe insgesamt um rund 2 Prozent.

Rente

Der gesetzliche Rentenversicherungsbeitrag sinkt im kommenden Jahr von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Dieser bleibt dann bis zum Jahr 2018 unverändert. Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich um 2 Prozent auf 70 Prozent. Damit sind nur noch 30 Prozent der Brutto-Jahresrente für Rentner, die ab 2015 in den Ruhestand gehen, steuerfrei. Für Rentner, die bereits vor 2015 in den Ruhestand gegangen sind, gelten die bisherigen steuerpflichtigen Rentenanteile, die festgesetzt wurden.

Steuern

Im Jahr 2015 können mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt abgesetzt werden. Insgesamt erhöht sich der absetzbare Betrag von 78 auf 80 Prozent der Vorsorgeaufwendungen. Mit Vorsorgeaufwendungen sind Aufwendungen gemeint, die der Vorsorge dienen sollen. Dazu gehören unter anderem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur beruflichen Altersvorsorge.

Mehr Grundstückssteuern müssen künftig Immobilienbesitzer in Nordrhein-Westfalen und im Saarland entrichten. Hier steigen die Steuern für ein Grundstück um 1,5 Prozent auf 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Krankenkassen

Ab 2015 sinkt der Krankenkassenbeitrag um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent. Um finanzielle Differenzen auszugleichen, können Krankenkassen ab 2015 einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent verlangen. Dabei bleibt der Arbeitgeberanteil jedoch unverändert. Der Arbeitgeber wird ebenso den gegebenenfalls erhobenen Zusatzbeitrag für den Arbeitnehmer an die Krankenkasse entrichten.

Pflegeversicherung

Ab 2015 erhöhen sich die Leistungsbeträge um vier Prozent in der Pflegeversicherung. Dies bedeutet einen Anstieg der Sätze bei der Stufe I im Rahmen einer vollstationären Pflege auf 1.064 Euro, in der Stufe II auf 1.330 Euro und in der Stufe III auf 1.612 Euro.

Eine ambulante und eine stationäre Betreuung kann leichter in Anspruch genommen werden. Die Betreuung durch einen Helfer im Rahmen einer ambulanten Pflege wird erweitert, in dem ein Begleiter im Alltag und im Haushalt gestellt werden kann.

Im Jahr 2015 steigt somit der Beitragssatz von 2,05 Prozent um 0,3 Punkte auf 2,35 Prozent und im Jahr 2017 um weitere 0,2 Punkte. Für Kinderlose steigt der Beitragssatz im Jahr 2015 auf 2,3 Prozent.

Inklusion

Im Jahr 2015 wird Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen über den Schulbereich hinaus ins Landesrecht umsetzen. Dies bedeutet, dass Eltern, die hörbehindert sind, bei Elternabenden einen Gebärdendolmetscher in Anspruch nehmen können. Blinde und sehbehinderte Personen können bei Wahlen Schablonen erhalten, die ihnen eine selbstständige Wahl ermöglichen sollen. Für das Land NRW würden durch die neuen Regelungen Mehrkosten in Höhe von etwa 1,2 Millionen Euro entstehen.

Familienpflegezeit

Ab 2015 sollen eine Familienpflegezeit von 2 Jahren und eine bezahlte Pause von 10 Tagen bei einer Pflege eines kranken Angehörigen eingeführt werden. Die Arbeitsstunden in der Woche können somit auf bis zu 15 Stunden minimiert werden. Ein zinsloses Darlehen soll das fehlende Einkommen ab 2015 kompensieren.

Elterngeld Plus

Zum 1. Juli 2015 soll eine neue Form des Elterngeldes eingeführt werden. Mit dem Elterngeld Plus können Eltern künftig eine Teilzeitbeschäftigung nachgehen und trotzdem die Möglichkeit haben, Elterngeld zu erhalten. In dieser Form wird Elterngeld dann für 24 Monate gezahlt, ist jedoch als monatlicher Betrag halb so hoch wie gewöhnlich. Die reguläre Form des Elterngeldbezuges soll ebenso weiterhin bestehen bleiben.

Energiekosten

Im Jahr 2015 sollen die Strompreise gesenkt werden. Dies teilten die Energieversorger mit. Die Preise für 2015 sollen Ende 2014 veröffentlicht werden.