Wie fast jeden Monat werden auch am 01. Mai 2014 neue Regelungen eingeführt werden. Dieses Mal treten Neuerungen in den Bereichen Verkehr, Energie und Schwangerschaft ein. Nachfolgend sind einige wesentliche Neuregelungen aufgeführt.
Flensburger Punktesystem:
Ab 01. Mai 2014 wird der Führerschein nicht mehr bei 18 Punkten in der Flensburger Kartei entzogen, sondern bereits ab 8 Punkten. Weiterhin wird die Vergabe der Punkte neu geregelt. Demnach erhält ein Fahrsünder eine Einladung an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, wenn er 4 bis 5 Punkte angehäuft hat. Personen, die 6 bis 7 Punkte gesammelt haben, erhalten zudem eine Verwarnung. Wer an einem Seminar teilnimmt, kann sich einen Punkt statt wie bisher 4 Punkte streichen lassen.
Energieeffizienz bei Immobilien:
Bei der Vermietung oder bei einem Verkauf einer Immobilie muss ab dem 01. Mai 2014 die Energieeffizienzklasse einschließlich aller energetischen Werte angegeben werden. Zudem muss der Energieausweis dem neuen Mieter oder dem Käufer vor Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages ausgehändigt, bzw. nach Abschluss eine Kopie dem Mieter bzw. Käufer überlassen werden. Die neuen Energieausweise können ab dem 01. Mai 2014 von Institutionen und Personen im Baugewerbe ausgestellt werden. Auf den Ausweisen ist die Energieeffizienz zwischen A+ bis H angegeben, wobei A + „sehr gut“ bedeutet. Vermieter und Verkäufer von Immobilien, die keinen Ausweis vorlegen und auch keine Angabe der Energieeffizienz bei Ausschreibungen machen, können mit Geldbußen von bis zu 15.000 Euro bestraft werden.
Vertrauliche Geburt:
Ab dem 1. Mai 2014 tritt das Gesetz "vertrauliche Geburt" in Kraft, welches vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Dieses Gesetz regelt eine Entbindung im Krankenhaus, wobei die Schwangere anonym bleibt. Zudem kann eine Mutter ihr Neugeborenes im Krankenhaus anonym abgeben. Anonym bedeutet in diesem Zusammenhang, dass zwar die Daten der Schwangeren aufgenommen werden, jedoch bis zum 16. Lebensjahr des Kindes nicht preisgegeben werden.
Quelle: focus.de