Ab 01. März 2014 treten einige signifikante Änderungen für Verbraucher ein. Die wichtigsten Neuerungen sind nachfolgend aufgelistet.

Nutzung von Mobiltelefonen im Flugzeug

Ab dem 01. März 2014 dürfen Reisende bei der Lufthansa ihre Mobiltelefone, einschließlich Laptops, Smartphones und Tablets, im Flugzeug nutzen. Jedoch müssen die Geräte in den Flugmodus eingestellt werden. Aus Rücksicht auf andere Reisende, darf an Board nach wie vor nicht telefoniert werden. Das Luftfahrtbundesamt billigte zum Jahreswechsel eine Nutzung von mobilen Geräten und Telefonen in den neuesten Boing 747 und in den Modellen des Airbus. Für Lufthansa-Passagiere bedeutet dies eine Nutzung ihrer Geräte in über 250 Flugzeugen.

Steuerdaten werden transparenter

Ab 01. März  2014 können Bürger einen Einblick in ihre Daten vom Jahr 2013 beim Finanzamt erhalten. Zu den einsehbaren Daten gehören Steuerdaten, die vom Arbeitgeber, den Banken und den Versicherungen an den Fiskus geschickt wurden. Diese Daten können dann in das Online-Formular für die Steuererklärung genutzt werden. Durch die Übertragung der Daten in das Formular ergibt sich somit praktisch eine vorausgefüllte Steuererklärung. Jedoch sollten die Daten noch einmal vorher kontrolliert werden, ob sich auch keine Fehler eingeschlichen haben.

Auf Lampen muss Energieverbrauch vermerkt sein

Um den Strom nachhaltig zu senken, hat die EU in einer neuen Regelung beschlossen, dass Lampen ab dem 1. März 2014 ein Label tragen müssen, auf das der Energieverbauch vermerkt ist. Somit soll gewährleistet werden, dass der Verbrauch an Strom nachhaltig in der EU gesenkt wird. 

Schwarze Kennzeichen für Roller, Mofas, Quads und Mopeds

Zum 01. März 2014 werden die bisher grünen Kennzeichen von Mofas, Quads, Roller und Mopeds in schwarze Kennzeichen umgewandelt. Da die genannte Fahrzeuggruppe jedes Jahr eine neue Haftpflichtversicherung abschließen muss, müssen auch jedes Jahr die Kennzeichen gewechselt werden. Dieses Jahr werden sie dann schwarz sein und können beim Versicherungsanbieter abgeholt bzw. beantragt werden.

Gentrifizierung soll gedrosselt werden

Ab 01. März 2014 soll eine Regelung in Kraft treten, die die Gentrifizierung drosseln soll. Dies bedeutet, dass Mieter, die sich die Miete aufgrund von Sanierungen nicht mehr leisten können, nicht aus ihrem Stadtviertel verdrängt werden dürfen. Derzeit, gerade in München immer mehr im Trend, boomt die Gentrifizierung. Immobilien werden luxuriös saniert. Die derzeitigen Mieter können daraufhin nicht mehr die Miete zahlen und müssen wohl oder übel ausziehen. Das Gleiche gilt für Wohnungen, die zu Eigentumswohnungen umgebaut werden sollen.

Umverteilungs-Prämie für Landwirte

Ab 01. März 2014 gilt für Landwirte eine Umverteilungs-Prämie. Diese wird für die ersten 30 Hektar, die bewirtschaftet werden, in Höhe von 50 Euro gezahlt. Für die nächsten 16 Hektar gibt es 30 Euro Zuschlag.

Betriebsrat wählen

Ab März 2014 beginnen bundesweit die Wahlen zum Betriebsrat. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens 3 Monate im Unternehmen tätig ist, kann an den Wahlen teilnehmen. Dies regelt das Betriebsverfassungsgesetz.

Quelle: focus.de