Der Bundesrat hat kürzlich mehrere neue Gesetze verabschiedet, die vornehmlich dem Schutz der Verbraucher dienen. Hier werden die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.

Lärmschutz:

Ab dem Jahr 2015 gelten strengere Vorschriften bei Bahntrassen. Diese sollen weniger lärmbelästigend für die Anwohner gebaut werden, so dass diese sich weniger durch den Lärm belästigt fühlen. Dafür soll dann der Bonus, den es derzeit für derartige Lärmbelästigungen gibt, wegfallen. Bei Strassenbahnen soll die Übergangszeit bis zum Jahre 2019 laufen.

Baurecht:

Im Baurecht werden einige Punkte erneuert. So können Kitas künftig in Wohngebieten in erleichterter Form gebaut werden. Dafür wird der Bau von Tiermastanlagen und Spielhallen erschwert. Bauern, die einen Stall von mehr als 15.000 Hennen bauen und betreiben möchten, fallen künftig nicht mehr unter die Sonderklausel für Agrarbauten. Für Hauseigentümer ändert sich ebenfalls etwas, sofern sie ein baufälliges Gebäude besitzen. Hier kann in Zukunft die Gemeinde den Hauseigentümer an den anfallenden Abrisskosten prozentual beteiligen, wenn er seine baufällige Immobilie über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht von selbst aus entweder renoviert oder abreisst.

 

Reiserecht:

Ab dem ersten November 2013 sollen Fluggäste, die Verspätungen ihres Fluges hinnehmen oder ein verloren gegangenes Gepäck melden mussten, dieses Ärgernis einer neu eingeführten Schlichtungsstelle melden. Zuvor allerdings muss die Beschwerde an die Airline direkt gerichtet werden. Antwortet diese innerhalb einer Frist von zwei Monaten nicht oder lehnt sie den Schadensersatzbetrag ab, so können Fluggäste sich an die neue Schlichtungsstelle wenden. Diese wird dann versuchen, den Fall bestmöglich zu lösen.

Schutz von Opfer:

Die Fristen der Verjährung bei Kindesmissbrauch werden auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers verlängert. Sollte eine Vergewaltigung oder anderweitige schwere Vergehen stattgefunden haben, so beträgt die Verjährungsfrist bis zu 20 Jahre. Zudem sollen dem Opfer mehrmals hintereinander stattfindende Vernehmungen mit Videoaufzeichnung erspart bleiben.

Anonyme Geburten:

Künftig soll es möglich sein, dass Schwangere auf ihren eigenen Wunsch hin, ihr Kind anonym im Krankenhaus zur Welt bringen können. Die Daten der Mutter werden nicht weitergegeben, nur dann, wenn die Mutter dies ausdrücklich zustimmt. Erst mit dem 16. Lebensjahr des Kindes kann dieses Auskunft über seine leibliche Mutter erhalten, aber nur, wenn die Mutter dies ebenso zustimmt. Seit dem Jahr 2000 wurden etwa 1.000 Kinder in Babyklappen von Krankenhäusern anonym abgelegt. Diese wurden dann einem Hilfspersonal übergeben.

Datenschutz:

Im Datenschutz gibt es ebenso Neuerungen. So können Polizei und Nachrichtendienste auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern künftig zugreifen. Möglich ist bei dieser Neuregelung auch, dass künftig auch persönliche Kennzahlen wie PIN-Nummern abgefragt werden können.

Gesundheitswesen:

Im Gesundheitswesen stehen einige Veränderungen an. Hier werden für verschuldete Versicherte die Säumniszuschläge von fünf auf ein Prozent gesenkt, um somit die Gesamtschulden im Gesundheitswesen senken zu können. Im Bereich der privaten
Versicherten besteht künftig die Möglichkeit, säumige Versicherte in einen Nottarif einzugliedern. Dieser wird speziell für privat Versicherte auf den Weg gebracht, die sich finanziell keine private Versicherung mehr leisten können. Die Tilgung der Altschulden soll jedoch noch weiter von der Länderkammer beratschlagt werden. Für Apotheken wird sich voraussichtlich ebenso etwas ändern. Der Bundesrat strebt eine Prüfung eines Bonus an, den Apotheken bei Notdiensten in der Nacht erhalten sollen. Dies hatte die Bundesregierung angestrebt, künftig einzuführen.
Zudem liegen einige Bundesratsinitiativen vor, die die rot-grüne Mehrheit gestartet hatte. Die Initiativen müssen jedoch noch den Bundestag passieren. Dazu gehören folgende Neuerungen:

Arbeitsmarkt:

Es soll ein Mindestlohn eingeführt werden. Zudem soll die Leiharbeit begrenzt werden, bestimmte Beschäftigungen eingedämmt und die Quote der stressbedingten Erkrankungen durch den Arbeitsplatz minimiert werden.

Befristete Arbeitsverträge:

Künftig sollen befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft eingedämmt werden. Dies soll erreicht werden, in dem Nachwuchswissenschaftler ausschließlich einen Vertrag von mindestens einem Jahr Laufzeit erhalten sollen. Die Regel soll sich aber auf zwei Jahre belaufen. Bisher war es so, dass die Mehrheit der Jungwissenschaftler einen Arbeitsvertrag von höchstens neun Monaten erhielten.

Sozialarbeit in den Schulen:

Ende 2013 läuft die Förderung im Rahmen des Bildungspaketes aus. Weitergeführt werden sollen jedoch die Finanzierung von Sozialarbeitern an Schulen und die tägliche Versorgung von Speisen in der Miitagszeit im Hortbetrieb.

Bestechung von Abgeordneten:

Künftig soll das Vergehen der Bestechung von Abgeordneten auch in der Bundesrepublik strafbar sein. Die Bestrafung soll sich nach den alten UN-Konventionen richten. Bisher ist die Union für die Einführung dieser Neuerung, die FDP hingegen lehnt dies jedoch noch ab.

Quelle: tagesschau.de