Eine Einführung eines Betreuungsgeldes für Kinder, die zu Hause betreut werden, wurde jetzt durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlen. Bisher ist das Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro pro Kind heftig umstritten.
Der Zuschuss soll Eltern gezahlt werden, die keine dauerhafte Betreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, die durch öffentliche Sach- und Personalkostenzuschüsse gefördert sind, in Anspruch nehmen, sondern ihr Kind zu Hause selbst betreuen. In den Paragraphen 4a ff. des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes-Entwurf (BEEG-E) werden die Voraussetzungen und die Höhe des Betreuungsgeldes geregelt. Ziel dieses Gesetzentwurfes der CDU/CSU und FDP ist es, Familien eine größere Wahlmöglichkeit für die Betreuung ihrer Kinder zu schaffen. Kritik kommt von der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, die in dieser Gesetzesinitiative nichts weiter sehen als eine „Absurdität“.
Denn für die Nichtinanspruchnahme staatlicher Leistungen eine Prämie zu zahlen, sei in den Augen der Kritiker absurd. Zudem wird die Zulage zum größten Teil wohl nur von Familien mit wirtschaftlichen Defiziten in Anspruch genommen werden. Jedoch gerade hier ist eine Integrierung der Kinder aus wirtschaftlich schwachen Familien in eine Kindertagesstätte für die Entwicklung sehr wichtig.
Die Gesamtkosten für das Betreuungsgeld sollen sich nach Angaben von CDU/CSU und FDP auf etwa 1,4 Milliarden Euro belaufen. Zudem soll das Betreuungsgeld auf Leistungen zur Grundsicherung (SGB II) angerechnet werden, was zu einem Wegfall der Leistung und zu einem Anspruch auf Wohngeld führen kann.
Quelle: bundesanzeiger-verlag.de
Siehe auch: