Ab 28. Mai 2022 müssen alle Supermärkte und Discounter ihre Preisschilder ändern. Grund dafür ist die Änderung der Preisangabenverordnung, die vorgibt, den Grundpreis nun nicht mehr in 100 Gramm oder Milliliter anzugeben, sondern als Kilogramm oder Liter.
Das wird sich beim Einkaufen ändern
Wer ab 28. Mai 2022 einkaufen geht, der wird neue Preisschilder an den Regalen im Einzelhandel sehen. Statt wie bisher die Mengenangabe von 100 Gramm oder 100 Milliliter zu sehen, wird das Schild den Grundpreis von einem Kilogramm oder einem Liter ausweisen. Dies soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Transparenz von Preisen ermöglichen. So sollen sie besser vergleichen können.
Wo wird die neue Preisangabenverordnung gelten?
Die neue Preisangabenverordnung wird in allen Supermärkten und Discountern gelten, so beispielsweise im Penny Markt, bei Lidl, bei Rewe, bei Aldi Süd und Aldi Nord sowie bei Edeka, Netto und anderen Supermärkten.
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist der Preis, den Verbraucher für ein Kilogramm, einem Meter, einem Quadratmeter oder einen Liter inklusive aller Steuern für das entsprechende Produkt zahlen würden. Bis 28. Mai 2022 darf der Einzelhandel diesen noch in 100 Milliliter oder 100 Gramm angeben, sofern der Packungsinhalt unter 250 Gramm oder 250 Milliliter liegt.
Gilt die Preisangabenverordnung auch für Obst und Gemüse?
Die neue Preisangabenverordnung gilt ebenso für Obst und Gemüse. Auch hier müssen die Preisschilder ab 28. Mai 2022 ausgewechselt werden. Angegeben werden dürfen noch Kilo- und Literpreise. Bisher konnten Supermärkte und Discounter zwischen einem Kilogramm und 100 Gramm wählen.
Warum ist die neue Preisangabenverordnung so wichtig?
Für Verbraucher wird durch die neue Preisangabenverordnung mehr Transparenz bei der Preisgestaltung geboten. Kostet ein No-Name-Produkt beispielsweise 1,79 Euro bei einer 300-Gramm-Packung und das Markenprodukt dagegen 2,19 Euro für eine 250-Gramm-Packung, so sind viele Verbraucher verunsichert, welches Produkt im Endeffekt doch günstiger auf das Kilo gerechnet ist.
In diesem Fall würde ein Kilogramm des No-Name-Produkts 5,97 Euro kosten, das Markenprodukt hingegen 8,76 Euro. Und genau darum geht es bei der neuen Preisangabenverordnung. Künftig müssen alle Preisschilder den Kilopreis oder den Literpreis aufweisen. So können Verbraucher besser vergleichen.
Welche Waren sind ausgenommen?
Ausgenommen sind Waren, die selbst abgefüllt werden können. Dazu gehören beispielsweise Essig und Öl. Hier kann zusätzlich zum Grundpreis der Grundpreis nach Gewicht angegeben werden.
Was passiert, wenn gegen die neue Preisangabenverordnung verstoßen wird?
Einzelhändler, die gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, müssen mit einem Bußgeld oder einer anderen Ordnungswidrigkeit rechnen. Verstöße gegen die neue Verordnung können aber auch von Mitbewerbern und Wettbewerbsvereinen gemäß § 1 UWG im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs verfolgt werden.
Wo können die neuen Regelungen nachgelesen werden?
Die neuen Regelungen zum Grundpreis können in der von der Bundesregierung veröffentlichten Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung nachgelesen werden. In den §§ 4 und 5 sind die neuen Regelungen für Händler und den Einzelhandel erfasst.