Eine Hecke steht bei vielen Gartenbesitzern hoch im Kurs, schafft sie doch einen Sichtschutz zu Nachbarn und verschafft somit eine gewisse Privatsphäre. Obendrein sieht sie nicht nur schmuck aus, sondern ist auch Nistplatz für heimische Vogelarten. Und genau das ist es auch, weshalb die Hecke noch noch bis Ende Februar geschnitten werden darf. Wer seine Hecke später schneidet, dem drohen hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. 

Hecke darf nicht das ganze Jahr geschnitten werden

Eigentlich denkt kaum einer bei frostigen Temperaturen schon im Februar an Gartenarbeit. Erst im März, wenn Tulpen, Narzissen und Hyazinthen ihr Farbspiel preisgeben und die Bäume anfangen, ihr zartes Grün zu entfalten, erwacht allmählich das Gärtnerherz. Für heimische Vogelarten ist dies jedoch zu spät. Sie beginnen zum Teil schon mit dem Nestbau und ihrer Eiablage. Dies ist auch der Grund, weshalb Hecken nur bis Ende Februar geschnitten werden dürfen. Brütende Vögel sollen durch einen Schnitt nicht gestört und Nester zerstört.

In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Heckenschnitt?

Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, auch Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), ist der Heckenschnitt in § 39 Abs. 5 Satz 2 verankert. Dort heißt es:

Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Wann dürfen Hecken geschnitten werden?

Hecken dürfen in der Zeit ab 01. Oktober bis Ende Februar geschnitten werden. Verboten ist der Schnitt ab 01. März bis 30. September. 

Welche Bußgelder drohen bei einem Heckenschnitt ab März?

Je nach Bundesland kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, wobei Mecklenburg-Vorpommern bei Hecken mit einer Länge von mindestens 100 m ein Bußgeld zwischen 3.000 und 100.000 Euro verhängt. Auch nicht ganz billig wird es in Niedersachsen mit immerhin noch bis zu 25.000 Euro. Generell gilt: Je größer und länger die Hecke, desto teurer wird es. Kleine Hecken von bis zu 10 m kommen mit Bußgeldern zwischen 50 Euro und 1.000 Euro noch relativ glimpflich davon, Hecken von bis zu 100 m liegen zwischen 100 Euro und 12.500 Euro Bußgeld. Am günstigsten scheint die Lage in Sachsen mit einem Bußgeld von 100 bis 2.500 Euro, am teuersten in Niedersachsen mit einem Bußgeld von 250 bis 12.500 Euro. 

Wie sieht das Bußgeld für einen Heckenschnitt in NRW und Bayern aus?

In Nordrhein-Westfalen liegen die Bußgelder bei Hecken bis zu 10 m zwischen 40 und 750 Euro, bei Hecken bis zu 100 m bei 200 bis zu 3.000 Euro und bei Hecken ab 100 m bei 750 bis 12.500 Euro. Ähnlich sieht es in Bayern aus. Hier liegen die Bußgelder bei Hecken bis zu 10 m zwischen 50 und 1.000 Euro, bei Hecken bis zu 100 m bei 250 bis zu 5.000 Euro und bei Hecken ab 100 m bei 1.000 bis 15.000 Euro. 

Gibt es auch Ausnahmen beim Heckenschnitt?

Die Hecke darf ausnahmsweise im verbotenen Zeitraum dann geschnitten werden, wenn 

  • die Hecke fachgerecht gepflegt werden muss, um sie in Bestand zu halten
  • eine Verschattung verhindert werden soll. Dann dürfen Äste und Zweige mit einem maximalen Umfang von 15 cm entfernt werden.
  • die Hecke in das Nachbargrundstück hinüberragt

Darf die Hecke komplett entfernt werden?

Die Hecke darf nur von Oktober bis Februar entfernt werden. Ab März bis September ist eine Rodung verboten.

Für wen gilt das Bundesnaturschutzgesetz?

Das Bundesnaturschutzgesetz gilt für alle Personen, insbesondere Heckenbesitzer. Das können Hauseigentümer, Klein- und Hobbygärtner und auch Gartenbesitzer sein, aber auch Kommunen, die ihre öffentlichen Grünanlagen pflegen.