Die EU-Länder haben sich nun im Jahr 2017 auf eine Reform der Europäischen Entsenderichtlinie 96/71/EG von 1996 geeinigt, bei der im Ausland arbeitende Beschäftigte besser vor Sozial- und Lohndumping geschützt werden sollen. Die Entsenderichtlinie beinhaltet Regelungen zu den Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte. Der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EU hat sich nun auf eine Reform zur Entsenderichtlinie verständigt.
Mindeststandards griffen bereits
Bereits jetzt waren Mindeststandards für Beschäftigte im EU-Ausland gesetzlich verankert. Dazu zählt beispielsweise der Mindestlohn. Allerdings wurden bis heute keine Gehaltsbestandteile geregelt, wie zum Beispiel Prämien und Zulagen.
Gewerkschaften kritisieren die gesetzlichen Lücken, die Arbeitgeber oftmals ausnutzen. So erhalten, gemäß den Angaben der EU-Kommission, im Ausland tätige Beschäftigte häufig nur halb so viel Lohn wie einheimische Arbeitnehmer.
Regelungen der Reform
Um die Lücken zu schließen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, wurde die Europäische Einsenderichtlinie nun reformiert.
Folgende Änderungen wurden dabei getroffen:
• Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort
• Einführung einer gesetzlichen Regelung über Lohnzuschläge und dessen Verrechnung mit dem Arbeitslohn
• Verbesserung des Schutzes von Langzeitbeschäftigten im Ausland; davon unberührt bleibt das Transportgewerbe, das eigene Regeln erhalten soll; für Langzeitentsandte soll bereits nach 12 Monaten im Gastland das Arbeitsrecht des Gastlandes gelten; die Zeitspanne kann bis auf 18 Monate von den Unternehmen ausgedehnt werden, was jedoch zu beantragen ist
Die Reform muss noch vom Europäischen Parlament zugestimmt werden. Insgesamt wurden von Deutschland aus im Jahr 2016 rund 561.000 Beschäftigte nach Italien, Spanien oder den östlichen EU-Ländern entsandt. Europaweit sind jedoch Millionen Beschäftigte betroffen.
Weiterführende Informationen
EU-Kommission schlägt Reform zur Entsenderichtlinie vor
Grafik Entsandte Arbeitnehmer
Quelle: Europaparlament