Zum Beginn dieses Jahres sind viele neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Sie betreffen Unternehmer, Familien, Rentner, Steuerzahler, Sparer und Immobilienbesitzer. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu. Zu beachten ist, dass einige Gesetze noch nicht endgültig in Kraft getreten sind, so dass sich noch Änderungen ergeben könnten.
Neue Gesetze für Steuerzahler
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Anstieg des Grundfreibetrags auf 8820 Euro ist für alle Steuerzahler von Vorteil, da nur Einkommen, die diese Grenze überschreiten, versteuert werden müssen.
Eine ledige Person darf demnach 8820 Euro jährlich steuerfrei verdienen, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner zahlen erst ab 17640 Euro Steuern.
Geänderter Einkommensteuertarif
Durch Änderungen beim Einkommensteuertarif, gelten einige Steuersätze nun erst bei hohen Gehältern. Diese Maßnahme dient zum Ausgleich der „kalten Progression“, d.h. dass Inflation und progressive Besteuerung nicht zur deutlichen Mehrbelastung werden.
Wenn man also von einer ledigen Person ausgeht, beginnt der Steuersatz mit 14%, wenn das jährliche Einkommen mindestens 8821 Euro beträgt. Danach erhöht sich der Steuersatz nach und nach, ab einer Summe von 54058 Euro liegt er dann bei 42%.
Unterhaltskosten steuerlich absetzbar
In diesem Jahr wird es auch möglich sein, mehr geleistete Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzusetzen. Die maximale Summe liegt nun bei 8820 Euro.
Altersvorsorge steuerlich geltend machen
Auch die Altersvorsorge kann ab 2017 steuerlich besser geltend gemacht werden. Dabei werden sowohl Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse oder an berufsständische Versorgungswerke berücksichtigt. Der Steuerzahlerbund gibt einen Maximalbetrag von 23362 Euro an, bis zu dem die Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Es dürfen bis zu 84% geltend gemacht werden.
Bei Einzahlungen in die Rentenversicherung wird jedoch der unversteuerte Anteil des Arbeitgebers von den Vorsorgeaufwendungen abgerechnet.
Steuererklärung ohne Spendennachweise
Auch die an kirchliche Gemeinschaften oder gemeinnützige Vereine geleisteten Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Ab diesem Jahr muss kein Nachweis darüber der Einkommensteuererklärung beigelegt werden, nur wenn man Finanzamt ausdrücklich danach fragt. Trotzdem sollten Nachweise zumindest ein Jahr lang nach der Erstellung des Steuerbescheids aufbewahrt werden.
Pflicht zur Steuererklärung
Künftig muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn beim Abzug der Lohnsteuer ein Freibetrag beachtet werden soll. Diese Pflicht entfällt nur für Geringverdiener. Für Jahreseinkommen bis zu 11200 Euro muss keine Einkommensteuererklärung angefertigt werden.
Umzugskosten steuerlich absetzen
Wenn aus beruflichen Gründen ein Umzug ansteht, können die dafür entstehenden Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Dieses Jahr steigt die Pauschalsumme: für Umzuge, die bis spätestens Januar getätigt werden, können ledige Personen 746 Euro und Ehepartner 1493 Euro geltend machen. Für Umzüge ab dem 1. Februar gelten 764 Euro, für Eheleute entsprechend 1528 Euro.
Andere Personen, die in dem Haushalt leben, können einen Pauschbetrag von 329 Euro bis Ende Januar und ab Februar 337 Euro absetzen.
Auch Nachhilfeunterricht für Schüler kann steuerlich geltend gemacht werden. Bisher lag die maximale Summe dafür bei 1882 Euro. Ab Februar werden es dann 1926 Euro sein.
Geringerer Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag im Jahr 2017 macht nach Angaben des Steuerzahlerbundes 20,8% des Bruttogehalts aus, maximal aber 988 Euro. Dieser Entlastungsbetrag soll ältere Arbeitnehmer steuerlich entlasten und gilt, wenn das 64. Lebensjahr erreicht wurde.
Gesetzesänderungen bei Spareinlagen
Rürup-Rente ist eine Sonderausgabe
Laut Versicherungswirtschaft kann ab 2017 ein Hauptteil der für eine so genannte Rürup-Rente entrichteten Beträge ebenfalls als Sonderausgabe in die Steuererklärung eingetragen werden.
Zum einen wurde die Höchstsumme zur Rürup-Rente von 22767 Euro auf 23362 Euro erhöht. Und das Finanzamt berücksichtigt nun nicht mehr 82 %, sondern 84% der gezahlten Beiträge. Die maximale Summe, die als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, liegt jetzt bei 19624 Euro.
Geringerer Garantiezins bei Lebensversicherungen
Ab Januar können Versicherungen den Verbrauchern höchstens 0,9 % Zinsen auf ihre Spareinlagen in klassischen Lebensversicherungen zusagen. Vorher lag der so genannte Garantiezins bei 1,25%.
Der verringerte Zinssatz gilt für alle bereits in diesem Jahr unterzeichneten Versicherungsverträge. Die neue Regelung betrifft die Bestandkunden jedoch nicht. Diese erhalten die Leistungen, die in ihren Verträgen vereinbart wurden.
Steuererhöhung für Einmalauszahlungen von Versicherungen
Neue Steuerregeln gelten nun auch für Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Bei Verträgen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, ist die Summe der vereinbarten Versicherungsleistung abzüglich der eingezahlten Beiträge zur Hälfte steuerpflichtig.
Bei der Auszahlung muss der Kunde jedoch mindestens 60 Jahre alt sein und der Vertrag darf nicht weniger als 12 Jahre bestehen.
Informationsblatt über mögliche Rentenvorsorge
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat für dieses Jahr eine Informationsbroschüre angekündigt, die über Altersvorsorgeprodukte Auskunft geben soll, die vom Staat gefördert werden. Auf zwei Seiten wird man sich dort einen Überblick über die wichtigsten Konditionen verschaffen können. Hauptsächlich geht es dabei um Riesterrenten und Basisrenten.
Für Familien relevante Gesetzesänderungen
Erhöhung von Leistungen für Kinder
Für Eltern wird ein jährlicher Betrag von 7248 Euro pro Kind unversteuert bleiben, denn der Kinderfreibetrag steigt um 108 Euro.
Das Kindergeld erhöht sich um zwei Euro monatlich. Das macht eine Summe von 192 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es 198 Euro und ab dem vierten Kind schließlich 223 Euro.
Geringverdiener haben zudem Anspruch auf einen Kinderzuschlag, der 2017 auf monatliche 170 Euro steigt.
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Falls ein Elternteil nicht für den Unterhalt eines Kindes aufkommen will, soll den
allein erziehenden Müttern oder Vätern eine bessere Absicherung gewährt werden. Dazu wird der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet, dessen Bezugsdauer nun nicht mehr auf 6 Jahre begrenzt werden soll. Die Bezugsgrenze steigt auf 18 Jahre, bisher waren es 12 Jahre.
Diese Regelung wird jedoch noch nicht zum Jahresbeginn greifen, so die Kommunen.
Für Rentner relevante Gesetzesänderungen
Höhere Renten
Bei den Renten wird es Mitte dieses Jahres einen Zuschlag geben, der maximal 2% betragen wird. Wie hoch der Zuschlag aber ganz konkret sein wird, entscheidet sich erst im Frühling dieses Jahres.
Flexirente wird eingeführt
Der Ausstieg aus dem Berufsleben soll sich in Zukunft flexibler gestalten können, denn es wird eine Teilrente geben, die mit Teilzeitarbeit kombinierbar ist. Wenn sich Arbeitnehmer mit 63 Jahren für eine Teilrente entscheiden, dürfen sie mehr hinzuverdienen. Das soll als Ansporn verstanden werden, länger berufstätig zu sein.
Bisher waren nur 450 Euro monatlich als Hinzuverdienst erlaubt, darüber hinaus konnte es zu Rentenkürzungen von bis zu 60% kommen.
Bislang waren immense Kürzungen die Folge, wenn der Hinzuverdienst monatlich höher als 450 Euro war. Ab Juli wird die Summe des erlaubten Hinzuverdienstes auf 6300 Euro pro Jahr angehoben. Darüber liegende Einkommen werden zu 40% mit der Rente verrechnet.
Rentenanteil bei Neurentnern versteuert
Der Steuerzahlerbund teilt weiterhin mit, dass der steuerpflichtige Rentenanteil auf 74% angehoben wird. Steuerfrei sind demnach nur 26% der ersten Bruttojahresrente. Diese Regelung betrifft nicht die Bestandsrente. Der festgelegte steuerfreie Anteil der Rente wird beibehalten.
Unterstützung und Leistungen für Patienten
Pflegebedürftige bekommen mehr Unterstützung
Pflegende und pflegebedürftige Personen sollen künftig bessere Unterstützung erhalten. Das Pflegestärkungsgesetz wird ausgeweitet. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird in Zukunft vom Maß an Selbstständigkeit der betroffenen Person abhängig sein. Bisher richtete er sich nach der Zeit, die die Pflege in Anspruch nimmt.
An Demenz erkrankte Menschen werden bei den Leistungen ebenso behandelt, wie Menschen, die physisch beeinträchtigt sind. Während es bisher drei Pflegestufen gab, wird es nun fünf so genannte Pflegegrade geben.
Es wird darauf Wert gelegt, die 2,8 Mio. Bezieher von Leistungen von der privaten und der sozialen Pflegeversicherung nicht zu benachteiligen. Wenn Menschen ein pflegebedürftiges Familienmitglied betreuen, werden sie bei Sozialbeiträgen Vergünstigungen bekommen.
Neue Beitragssätze in gesetzlichen Krankenversicherungen
Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
Ab 2017 beträgt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung 2,55%. Kinderlose müssen 2,8% bezahlen.
Bei der Krankenversicherung verändert er sich nicht, sondern bleibt im Durchschnitt bei 15,7%. Der von den Arbeitnehmern allein zu tragende Zusatzbeitrag wird weiter 1,1% betragen. Er wird zu den 14,6% hinzugerechnet, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte gezahlt werden.
Für die Rentenversicherung müssen weiterhin 18,7% entrichtet werden, auch der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt bei 3% stabil.
Höhere Bemessungsgrenzen
Die Bemessungsgrenze, zu der auf die Rente oder den Arbeitslohn Beiträge zu entrichten sind, erhöht sich in der Rentenversicherung in den alten Bundesländern, da sind es nun 6350 Euro im Monat, und in den neuen Bundesländern auf 5700 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit auf 52200 Euro.
Die Verpflichtung, gesetzlich kranken versichert zu sein, gilt ab diesem Jahr für Arbeitnehmer, die nicht mehr als 57600 Euro verdienen.
Betragsänderungen beim Arbeitslosengeld II
Höhere Grundsicherung
Die Sätze für die Grundsicherung (Hartz IV) sind ab dem 1. Januar ebenfalls gestiegen.
Zum Beginn dieses Jahres sind Leistungen für diejenigen gestiegen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Alleinstehende bekommen somit 409 Euro statt 404 Euro. Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren haben Anspruch auf eine Summe von 291 Euro, das sind 21 Euro mehr als vorher. Der Betrag für Kinder bis 6 Jahren bleibt weiterhin bei 237 Euro. Bei Jugendlichen bis zur Volljährigkeit sind es jetzt 311 Euro monatlich.
Änderungen bei den Verbraucherkosten
In diesem Jahr wird auch die Ökostrom-Umlage steigen. Vorher waren es 6,35 Cent, jetzt aber 6,88 Cent je Kilowattstunde sein. Diese Veränderung bekommen Verbraucher durch ihre erhöhte Stromrechnung mit.
Bei der nun geplanten Umlage gilt der Unterschied zwischen dem Preis für den von Stromerzeugern bekommenen und den gesicherten Abnahmepreisen für den Ökostrom. Diese Umlage wird höher ausfallen, wenn der von den Energiekonzernen zu zahlende Börsenpreis niedriger wird. Die Verbraucherkosten sind vorab aber noch nicht konkret zu bestimmen, denn es ist noch nicht klar, inwieweit die Energiekonzerne die fallenden Börsenstrompreise auf die Kunden umrechnen.
Höhere Umsatzsteuer bei Fotobüchern
Der Umsatzsteuersatz für Fotobücher wächst in diesem Jahr auf 19%. Vorher waren es 7%.
Gesetzesänderungen für Elektrofahrzeugbesitzer
Aufladen des Elektroautos beim Arbeitgeber wird steuerfrei
Besitzer eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs bzw. eines zugelassenen Elektrofahrrads können es ab diesem Jahr steuerfrei aufladen, wenn dies kostenlos oder vergünstigt in der Firma des Arbeitgebers geschieht. Diese Regelung gilt jedoch mit einer Frist bis zum Jahr 2020.
Was sich für Immobilienbesitzer ändert
Keine festgelegte Vergütung bei Ökostromförderung
Da das Erneuerbare-Energien-Gesetzes reformiert wurde, ändert sich ab 2017 auch die Förderung von Ökostrom. Für Windparks, Solaranlagen und Biogas-Anlagen wird es in Zukunft bei der Einspeisung von Strom keine gesetzlich fixierte Vergütung geben. Bei der Ausschreibung neuer Projekte bekommt derjenige den Zuschlag, der die geringsten Subventionen je Kilowattstunde benötigt.
Änderungen für Unternehmer
Höherer gesetzlicher Mindestlohn
Seit diesem Jahr beträgt der Mindestlohn nicht mehr 8,50 Euro, sondern 8,84 Euro pro Stunde. Er ist also 34 Cent höher. Diese Erhöhung wurde von einer Mindestlohnkommission ausgehandelt, die aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern besteht.
Verpflichtung zu elektronischen Ladenkassen
Der Bund der Steuerzahler hat mitgeteilt, dass Unternehmer 2017 ausschließlich elektronische Kassen verwenden sollen. Nur sie können Einzeldaten speichern und damit einen Datenexport garantieren.
Zum Ende des Jahres 2016 ist eine Übergangsregel für ältere Kassenmodelle abgelaufen, die seit 2010 galt. Sollten diese jetzt weiter verwendet werden, ist es möglich, dass die Umsätze von der Finanzverwaltung hinzugeschätzt werden.
Mehr steuerfreie betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt an, dass sich durch die höhere Bemessungsgrenze bei Rentenversicherungen auch die Summe erhöht, die ein Arbeitgeber bei einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung anlegen kann, ohne Steuern und Angaben dafür leisten zu müssen.
Der Höchstbetrag steigt auf 3048 Euro jährlich, vorher waren es 2976 Euro. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit auf weitere steuerfreie 1800 Euro pro Jahr.
Einmaliger zusätzlicher Feiertag
In diesem Jahr wird am 31. Oktober das Jubiläum der Reformation begangen wird. Vor 500 Jahren veröffentlichte Martin Luthers seine Thesen. Aus diesem Anlass ist dieser Tag einmalig in der gesamten Bundesrepublik frei.
Ansonsten ist der Reformationstag nur in den Bundesländern Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag.