Die selbstbefreiende Strafanzeige soll weiterhin bestehen bleiben, jedoch wird es künftig höhere Strafzuschläge für Steuerhinterzieher geben. Darauf einigten sich die Finanzminister der Länder in Stralsund am Freitag, den 09. Mai 2014.
Strafzuschläge werden ab 01. Januar 2015 erhöht
Steuersünder können sich bis zum 01. Januar 2015 noch selbst anzeigen ohne erheblich spürbare Bußgelder zu kassieren. Zum 01. Januar 2015 ist dann damit Schluss, denn dann tritt die neue Regelung in Kraft, dass Steuersünder deutlich höhere steuerrechtliche Strafzuschläge erhalten als zuvor.
Offenlegung aller Konten ist Voraussetzung
Grundvoraussetzung bei einer Selbstanzeige für ein Absehen einer strafrechtlichen Verfolgung bei Vorliegen eines Steuerbetrugs ist die vollständige Offenlegung aller Konten. Wie der Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) von Nordrhein-Westfalen mitteilte, wurden allein in den letzten vier Jahren bundesweit 70.000 Selbstanzeigen verzeichnet. Dabei wurden rund drei Milliarden Euro vom Staat zusätzlich eingenommen. Grund für die hohe Anzahl der Selbstanzeigen sind die Daten-CDs, die der Staat angekauft hatte.
Höhe der Strafzuschläge ändert sich erheblich
Künftig sollen die Strafzuschläge nun erhöht werden. Dabei werden diese in der Höhe anhand der hinterzogenen Steuersumme gestaffelt. Bei einem Betrag von beispielsweise 25.000 Euro werden 10 Prozent an Strafzuschlag erhoben werden. Ab einem Betrag von 100.000 Euro werden ab dem 01. Januar 2015 15 Prozent an Zuschlag fällig. Für Beträge ab einer Million Euro werden im kommenden Jahr 20 Prozent berechnet werden. Im Gegensatz dazu war es bisher so geregelt, dass erst ab einer Summe von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5 Prozent erhoben wurde.
Verjährungsfrist wird verdoppelt
Zudem wird ab kommenden Jahr die Verjährung der Strafverfolgung bei Steuerhinterziehung verdoppelt werden. Dies bedeutet, dass diese ab Janur 2015 10 Jahre betragen wird. Der Hinterziehungszins von derzeit 6 Prozent pro Jahr soll hingegen weiterhin Anwendung finden.
Den gültigen dazugehörigen Gesetzentwurf für 2015 will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zusammen mit den Ländern nun erarbeiten.
Quelle: focus.de