Eingetragene Lebenspartnerschaften, die es in Deutschland seit 2001 gibt, sind seit Jahren mit wesentlich mehr Pflichten als Rechten verbunden, eine Gleichstellung mit der heterosexuellen Ehe war nicht gegeben. Schon beim Adoptionsrecht hat das Bundesverfassungsgericht sich auf die Seite von Schwulen und Lesben gestellt und nun auch im Steuerrecht eine Entscheidung zugunsten der Homo-Ehe getroffen.
Eine Behandlung, die sich von der heterosexuellen Ehe unterscheidet, sah das Bundesverfassungsgericht nicht mit dem Gleichsatz des Grundgesetzes vereinbar. Die bisher nicht gewährten Steuervorteile für Homo-Ehen erklärte das Gericht für verfassungswidrig. Gründe, die dafür sprechen, dass Steuervorteile nicht gewährt werden können, konnte das Gericht nicht sehen. Die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung soll rückwirkend zum 1. August 2001 in Kraft treten bzw. das Gesetz muss dementsprechend geändert werden. Übergangsweise sollen eingetragene Lebenspartnerschaften generell zusammen veranlagt werden, das Ehegatten-Splitting also angewendet werden.
Nachhilfe im Verfassungsrecht
Politiker aller Parteien begrüßten das Urteil ebenso, wie der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, welcher von Nachhilfe im Verfassungsrecht für die Bundesregierung sprach. Bundesfamilienministerin Schröder befürworte das Ehegatten-Splitting auch bei der Homo-Ehe und bezeichnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als 'vernünftig'. Auch Außenminister Westerwelle zeigte sich erfreut, dass eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung nun ausgeschlossen ist. Neben der Begrüßung des Urteils durch die Grünen, sah der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Beck, die Koalition blamiert, da erst Karlsruhe ein Machtwort sprechen musste.
Folge: Mehrausgaben
Die Schätzungen zu den erwartenden Mehrausgaben sind unterschiedlich. Das Land Thüringen spricht derzeit von Ausgaben bzw. Mindereinnahmen unter 1 Million Euro, ein Betrag, der durchaus vertretbar sei. Von hohen Rückforderungen aus den vergangenen Jahren wird nicht ausgegangen, da eingetragene Lebenspartnerschaften bereits seit Jahren wie die heterosexuelle Ehe behandelt wurden, zumindest wenn man sich gegen die getrennte Veranlagung gewehrt hat.
Adoptionsrecht für homosexuelle Paare bereits gestärkt
Schon im Februar 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht Rechte von homosexuellen Paaren deutlich gestärkt. Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können demnach das Kind des Partners adoptieren. Bereits bei dieser Entscheidung wurde eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebensgemeinschaften festgestellt. Das Urteil stärkte die Rechte von Schwulen und Leben, was nun erneut geschah.
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